Drucksache - 0835/XXI
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass für ohne festen Wohnsitz bzw. auf der Straße lebende Personen eine Beratungsstelle/Ombudsstelle eingerichtet bzw. finanziert wird, bei der Betroffene von Diskriminierung, Gewalt oder Willkürakten Hilfe und Unterstützung finden.
Begründung: Menschen ohne festen Wohnsitz sind oft von Diskriminierungen oder sogar körperlichen Angriffen betroffen. Die Scheu vor staatlichen Ordnungsbehörden, die z.T. als ablehnend wahrgenommen werden, hindert diese Menschen daran, ihre Erfahrungen und Erlebnisse vorzubringen. Die Ombudsstelle soll
-Schlussbericht-
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin hat in der 21. Sitzung der XXI. Wahlperiode am 30. August 2023 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass für ohne festen Wohnsitz bzw. auf der Straße lebende Personen eine Beratungsstelle/Ombudsstelle eingerichtet bzw. finanziert wird, bei der Betroffene von Diskriminierung, Gewalt oder Willkürakten Hilfe und Unterstützung finden.
Mit Schreiben vom 21. September 2023 hat sich das Bezirksamt anlässlich des in Rede stehenden Beschlusses an die Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung gewendet und um Prüfung einer möglichen Umsetzung des Beschlusses gebeten.
Mit Schreiben vom 22. März 2024 wurde seitens der Senatorin zurückgemeldet, dass es sich bei dem Schutz von Wohnungs- und Obdachlosen ohne Zweifel um ein wichtiges Anliegen handelt, da sie leider häufig Gewalt in unterschiedlichen Erscheinungsformen erfahren.
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung hält nach erster Prüfung den Ansatz einer universellen Ombudsstelle im Sinne einer Beschwerde- bzw. Schlichtungsstelle für die spezifische Zielgruppe wohnungsloser Menschen, die Diskriminierung, Gewalt oder Willkürakte erfahren haben, konzeptionell für nicht zielführend. Eine derartige Ombudsstelle würde jenseits des Strafrechts agieren und Beschwerden bearbeiten, in Konflikten vermitteln und Missstände beanstanden. Es wurde weiter mitgeteilt, dass entsprechende Finanzmittel im Einzelplan der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung für den Doppelhaushalt 2024/2025 nicht eingeplant sind. Zudem wurde zu bedenken gegeben, dass die Einrichtung einer solchen Ombudsstelle die Verabschiedung eines Landesgesetzes erfordern würde, was – aufgrund der Vielzahl der betroffenen Lebensbereiche – einen mehrjährigen Abstimmungsprozess voraussetzt.
Für zielführender wird eine Beratungsinfrastruktur für von Gewalt betroffene wohnungslose Menschen gehalten. Hier verfügt das Land Berlin bereits über ein gut ausgebautes Hilfesystem mit einer großen Anzahl von Opferschutzeinrichtungen und Antidiskriminierungsstellen, die auch wohnungs- und obdachlosen Menschen offenstehen. Seitens der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung wurden in diesem Zusammenhang beispielhaft die folgenden Stellen genannt:
Abschließend teilte die Senatorin in Ihrem Antwortschreiben mit, dass auch wenn die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung aktuell aus der gesamtstädtischen Perspektive keinen akuten weiteren Bedarf sieht, das Thema im Rahmen des Strategieprozesses mit den Akteuren der Wohnungsnotfallhilfe diskutiert und weiterverfolgt wird.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 09. April 2024
Martin Hikel Hannes Rehfeldt Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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