Die Ausschussvorsitzende übergibt anlässlich dieses Tagesordnungspunktes das Wort an Frau Butter, die den Antrag zur Drs. 0831/XXI „Gesundheitsgefährdenden Hygienenotstand bei Vivantes Neukölln nicht länger dulden“ begründet.
Herr BzStR Rehfeldt berichtet hierzu, dass der Bereich der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht beim Ordnungsamt vollumfänglich fachlich für die Kontrolle des Speisenverteilzentrums VZ2 zuständig ist, da es sich um Lebensmittel handelt.
Er merkt weiter an, dass das Gesundheitsamt Begehungen mit Blick auf den Reinigungszustand am Vivantes Klinikum Neukölln durchführt. Es ist allerdings falsch, dass diese Hygienekontrollen ausschließlich nach vorheriger Ankündigung durchführt werden. Die Kolleginnen und Kollegen des Bereiches Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz begehen das in Rede stehende Krankenhaus auch unangekündigt. Aber zum Beispiel in OP-Sälen wird die Hygienekontrolle meist vorher angekündigt, um sicherzustellen, dass der Saal auch begangen werden kann und er nicht belegt ist. Bei direkten Beschwerden erfolgt im Übrigen immer eine nicht angekündigte Kontrolle. Im Durchschnitt erfolgen zwei Drittel der Kontrollen angekündigt und ein Drittel nicht angekündigt.
In den letzten fünf Jahren (vor 2022) wurden aufgrund fehlender ärztlicher Besetzung und der Pandemie deutlich weniger Hygienekontrollen im Vivantes Klinikum Neukölln durchgeführt. Auch der derzeit fehlende Amtsarzt hat eine besondere Funktion mit Blick auf die in Rede stehenden Kontrollen. Um die bisher nicht vollumfänglich durchgeführten Maßnahmen aufzuarbeiten, wurde das Personal deutlich aufgestockt. Anstatt bisher einem sind nunmehr drei Gesundheitsaufseher zuständig.
Herr BzStR Rehfeldt macht auch deutlich, dass er den Tenor des Antrages nicht teilt. Es liegen kein gesundheitsgefährdender Hygienenotstand am Vivantes Krankenhaus Neukölln vor. Was mit dem Antrag gefordert wird ist reines Tagesgeschäft im Gesundheitsamt mit der Ausnahme der Kontrollen des Speiseverteilzentrums, für das wie bereits ausgeführt das Ordnungsamt zuständig ist.
Herr Hecht bittet um Information zu folgenden Fragen:
Wie hat das Gesundheitsamt mit Blick auf die Kontrollen während der Pandemie gearbeitet?
Wie geht das Gesundheitsamt mit festgestellten Mängeln um?
Herr BzStR Rehfeldt führt zu 2. aus, dass nach einer Bemängelung die Mängel immer zufriedenstellend beseitigt werden. Zu 1. erläutert Herr BzStR Rehfeldt, dass die personelle Situation in während der Pandemie sehr angespannt war, da eine Vielzahl von zusätzlichen Aufgaben, wie das Testen, Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung, Kontaktnachverfolgung, Impfen und RKI Meldungen bewältigt werden mussten. Dies führte zu Einschränkungen bei der Wahrnehmung der originären Aufgaben, wie die Kontrollen im Vivantens Krankenhaus Neukölln.
Da der von Frau Kotter erfragten Kontrollturnus BzStR Rehfeldt nicht bekannt ist, wird er die Frage mitnehmen. Hinsichtlich der Frage nach einer Berichterstattung über festgestellte Mängel im Gesundheitsausschuss stellt Herr BzStR Rehfeldt fest, dass dies bisher nicht gefordert wurde und es sich wie bereits ausgeführt um reguläres Verwaltungshandeln handelt.
Frau Butter führt anschließend aus, dass aus ihrer Sicht auch OP-Säle unangemeldet begangen werden können. Sollte der Saal belegt sein, können die Mitarbeitenden aus dem Gesundheitsamt ein weiteres Mal unangekündigt eine Kontrolle vornehmen. Herr BzStR Rehfeldt gibt zu bedenken, dass die Personalsituation im Gesundheitsamt sehr angespannt ist und ein solches Vorgehen sehr zeitintensiv ist, da ggf. mehrfach Begehungsversuche ins Leere laufen würden.
Nachdem Frau Gebhardt ausführt, dass auch über die jährlichen Berichte der Patientenfürsprecherinnen Mängel bekannt werden, die zum Anlass genommen werden, unangekündigt Kontrollen durchzuführen, schlägt sie der antragstellenden Fraktion vor, den Antrag zunächst zu vertagen und zu einer erneuten Besprechung Herrn Dr. Kunitz als Leiter des Bereiches Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz einzuladen, damit offene Fragen zum verfahren etc. geklärt werden können. In diesem Zusammenhang macht Frau Butter deutlich, dass sie keinen Zweifel daran hat, dass die Mitarbeitenden im Gesundheitsamt ordnungsgemäß arbeiten, aber die BVV hat den Auftrag Verwaltungshandeln zu kontrollieren und anzuregen. Anschließend erklärt sie sich damit einverstanden, den Antrag auf eine der nächsten Sitzungen zu vertagen, um Herrn Dr. Kunitz für eine Besprechung dazu zu bitten.
Frau Güldner macht deutlich, dass die BVV zwar dazu da ist, Verwaltungshandeln anzuregen und zu kontrollieren, aber den Medizinern nicht vorschreiben kann, wie sie zu arbeiten haben.
Der Antrag wird vertagt.