Tagesordnung - 18. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 18. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
Gremium: Gesundheitsausschuss
Datum: Di, 28.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:04 - 18:33 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Pflege und Wohnen Sunpark
Ort: Mariendorfer Weg 22, 12051 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Bericht und Vorstellung der gastgebenden Einrichtung: „Pflege und Wohnen Sunpark“      
Ö 3  
Protokollabstimmung der 17. Sitzung      
Ö 4  
Wahl eines/eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden auf Vorschlag der AfD      
Ö 5  
Gesundheitsgefährdenden Hygienenotstand bei Vivantes Neukölln nicht länger dulden  
Enthält Anlagen
0831/XXI  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Vivantes-Klinikum-Neukölln und dem zu Vivantes gehörigen Speisenverteilzentrum VZ2 in der Buschkrugallee ab Juli 2023 regelmäßig und vor allem wieder ohne vorherige Ankündigung Hygienekontrollen durchzuführen.

Dem Gesundheitsausschuss ist Bericht zu erstatten.

 

Begründung: Im Vivantes-Klinikum Neukölln bestehen seit längerem gesundheitsgefährdende Hygienemängel. Die Reinigung des Krankenhauses erfolgt durch das Unternehmen Vivaclean, eine hundertprozentige Tochter des landeseigenen Krankenhausunternehmens. Wegen der schlechten Arbeitsbedingungen und Bezahlung bei Vivaclean und daraus resultierendem gravierenden Personalmangel erfolgt keine ordnungsgemäße Reinigung.

Nachdem im vergangenen Jahr Hygienekontrollen durch das Gesundheitsamt Neukölln im Vivantes-Klinikum Neukölln aufgrund gravierender hygienischer Mängel abgebrochen werden mussten, ist das Gesundheitsamt inzwischen dazu übergegangen, nur nach vorheriger Anmeldung beim zu kontrollierenden Objekt Begehungen durchzuführen. Diese Praxis ist mit wirksamer Hygienekontrolle nicht zu vereinbaren, da dann kurzfristig vor der Kontrolle einmalig Hygieneprobleme beseitigt werden, die ansonsten weiter bestehen. Das Bezirksamt trägt Verantwortung für eine wirksame Hygienkontrolle, gerade im sensiblen Bereich des Krankenhauses und seiner Versorgungzentren.

   
    28.06.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.4 - überwiesen
   

Der Antrag wird über die Konsensliste in den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.

   
    17.10.2023 - Gesundheitsausschuss
    Ö 4 - vertagt
   

Die Ausschussvorsitzende übergibt anlässlich dieses Tagesordnungspunktes das Wort an Frau Butter, die den Antrag zur Drs. 0831/XXI „Gesundheitsgefährdenden Hygienenotstand bei Vivantes Neukölln nicht länger dulden begründet.

 

Herr BzStR Rehfeldt berichtet hierzu, dass der Bereich der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht beim Ordnungsamt vollumfänglich fachlich für die Kontrolle des Speisenverteilzentrums VZ2 zuständig ist, da es sich um Lebensmittel handelt.

 

Er merkt weiter an, dass das Gesundheitsamt Begehungen mit Blick auf den Reinigungszustand am Vivantes Klinikum Neukölln durchführt. Es ist allerdings falsch, dass diese Hygienekontrollen ausschließlich nach vorheriger Ankündigung durchführt werden. Die Kolleginnen und Kollegen des Bereiches Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz begehen das in Rede stehende Krankenhaus auch unangekündigt. Aber zum Beispiel in OP-Sälen wird die Hygienekontrolle meist vorher angekündigt, um sicherzustellen, dass der Saal auch begangen werden kann und er nicht belegt ist. Bei direkten Beschwerden erfolgt im Übrigen immer eine nicht angekündigte Kontrolle. Im Durchschnitt erfolgen zwei Drittel der Kontrollen angekündigt und ein Drittel nicht angekündigt.

 

In den letzten fünf Jahren (vor 2022) wurden aufgrund fehlender ärztlicher Besetzung und der Pandemie deutlich weniger Hygienekontrollen im Vivantes Klinikum Neukölln durchgeführt. Auch der derzeit fehlende Amtsarzt hat eine besondere Funktion mit Blick auf die in Rede stehenden Kontrollen. Um die bisher nicht vollumfänglich durchgeführten Maßnahmen aufzuarbeiten, wurde das Personal deutlich aufgestockt. Anstatt bisher einem sind nunmehr drei Gesundheitsaufseher zuständig.

 

Herr BzStR Rehfeldt macht auch deutlich, dass er den Tenor des Antrages nicht teilt. Es liegen kein gesundheitsgefährdender Hygienenotstand am Vivantes Krankenhaus Neukölln vor. Was mit dem Antrag gefordert wird ist reines Tagesgeschäft im Gesundheitsamt mit der Ausnahme der Kontrollen des Speiseverteilzentrums, für das wie bereits ausgeführt das Ordnungsamt zuständig ist.

 

Herr Hecht bittet um Information zu folgenden Fragen:

 

Wie hat das Gesundheitsamt mit Blick auf die Kontrollen während der Pandemie gearbeitet?

Wie geht das Gesundheitsamt mit festgestellten ngeln um?

 

Herr BzStR Rehfeldt führt zu 2. aus, dass nach einer Bemängelung die Mängel immer zufriedenstellend beseitigt werden. Zu 1. erläutert Herr BzStR Rehfeldt, dass die personelle Situation in während der Pandemie sehr angespannt war, da eine Vielzahl von zusätzlichen Aufgaben, wie das Testen, Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung, Kontaktnachverfolgung, Impfen und RKI Meldungen bewältigt werden mussten. Dies führte zu Einschränkungen bei der Wahrnehmung der originären Aufgaben, wie die Kontrollen im Vivantens Krankenhaus Neukölln.

 

Da der von Frau Kotter erfragten Kontrollturnus BzStR Rehfeldt nicht bekannt ist, wird er die Frage mitnehmen. Hinsichtlich der Frage nach einer Berichterstattung über festgestellte Mängel im Gesundheitsausschuss stellt Herr BzStR Rehfeldt fest, dass dies bisher nicht gefordert wurde und es sich wie bereits ausgeführt um reguläres Verwaltungshandeln handelt.

 

Frau Butter führt anschließend aus, dass aus ihrer Sicht auch OP-Säle unangemeldet begangen werden können. Sollte der Saal belegt sein, können die Mitarbeitenden aus dem Gesundheitsamt ein weiteres Mal unangekündigt eine Kontrolle vornehmen. Herr BzStR Rehfeldt gibt zu bedenken, dass die Personalsituation im Gesundheitsamt sehr angespannt ist und ein solches Vorgehen sehr zeitintensiv ist, da ggf. mehrfach Begehungsversuche ins Leere laufen würden.

 

Nachdem Frau Gebhardt ausführt, dass auch über die jährlichen Berichte der Patientenfürsprecherinnen Mängel bekannt werden, die zum Anlass genommen werden, unangekündigt Kontrollen durchzuführen, schlägt sie der antragstellenden Fraktion vor, den Antrag zunächst zu vertagen und zu einer erneuten Besprechung Herrn Dr. Kunitz als Leiter des Bereiches Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz einzuladen, damit offene Fragen zum verfahren etc. geklärt werden können. In diesem Zusammenhang macht Frau Butter deutlich, dass sie keinen Zweifel daran hat, dass die Mitarbeitenden im Gesundheitsamt ordnungsgemäß arbeiten, aber die BVV hat den Auftrag Verwaltungshandeln zu kontrollieren und anzuregen. Anschließend erklärt sie sich damit einverstanden, den Antrag auf eine der nächsten Sitzungen zu vertagen, um Herrn Dr. Kunitz für eine Besprechung dazu zu bitten.

 

Frau Güldner macht deutlich, dass die BVV zwar dazu da ist, Verwaltungshandeln anzuregen und zu kontrollieren, aber den Medizinern nicht vorschreiben kann, wie sie zu arbeiten haben.

 

Der Antrag wird vertagt.

   
    28.11.2023 - Gesundheitsausschuss
    Ö 5 - vertagt
   

Der Tagesordnungspunkt wird auf Wunsch der antragsstellenden Fraktion vertagt, da der Leiter des Bereichs Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz kurzfristig verhindert ist und der gewünschte fachliche Input nicht gegeben werden kann.

   
    16.01.2024 - Gesundheitsausschuss
    Ö 5 - im Ausschuss abgelehnt
   

Der Tagesordnungspunkt wurde bereits im Rahmen der 17. öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses in der XXI. Wahlperiode besprochen. Auf Wunsch der antragsstellenden Fraktion wurde der Antrag jedoch vertagt, um zu einer erneuten Besprechung Herrn Dr. Kunitz als Leiter des Bereiches Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz einzuladen, damit offene Fragen zum Verfahren etc. geklärt werden können. Herr Frankl begründet den vorliegenden Antrag noch einmal.

 

Anschließend verweist Herr BzStR Rehfeldt noch einmal auf die Ausführungen im Rahmen der Sitzung vom 17. Oktober 2023. Er macht auch darauf aufmerksam, dass mangelnde Reinigung nicht zwangsweise einen Hygienemangel darstellt und bittet Herrn Dr. Kunitz um Erläuterung zum Verfahren mit Blick auf die Begehungen bzw. Kontrollen im Vivantes Krankenhaus Neukölln. Dieser macht auch eingangs noch einmal darauf aufmerksam, dass Hygiene und Reinigung zwei unterschiedliche „Dinge“ sind. Die Reinigung am Vivantes Krankenhaus Neukölln lässt in der Tat zu wünschen übrig. Hier liegt das Problem aber im Outsourcing der Reinigungsleistungen. Seit 2023 gibt es eine DIN für Krankenhausreinigung, an die die Krankenhäuser gebunden werden sollen und die bei Verträgen zu berücksichtigen ist. Es gibt eine Empfehlung der Kommission für Kranken­haus­hygiene und Infektions­prävention (KRINKO), Outsourcing bei der Krankenhausreinigung abzuschaffen. Gemäß § 23 Abs. 1 Infektions­schutz­gesetz (IfSG) erstellt die Kommission für Kranken­haus­hygiene und Infektions­prävention (KRINKO) Empfeh­lungen zur Prä­vention noso­komialer Infek­tionen sowie zu betrieb­lich-orga­ni­sa­torischen und baulich-funk­tionellen Maß­nahmen der Hygiene in Kranken­häusern und anderen medi­zinischen Ein­richtungen. Herr Dr. Kunitz berichtet aus der Praxis, dass der Reinigungszustand am Vivantes Krankenhaus Neukölln in Bereichen zu wünschen übriglässt, die nicht für eine Patientenversorgung vorgesehen sind (z.B. Gänge, Besuchertoiletten etc.). Auf Hinweise seitens des Gesundheitsamtes werden die Mängel zwar beseitigt, sind aber häufig kurze Zeit später wieder da. Aktuell führen drei Ärzte im Gesundheitsamt die Kontrollen am Maximalversorger durch. Die Dialysestation und die Operationssäle müssen alle zwei Jahre begangen werden. Für Stationen gibt es keine Vorgaben. Operationssäle werden anlassbezogen auch ohne vorherige Ankündigung begangen. 2/3 der Stationskontrollen an einem Tag erfolgen angekündigt und 1/3 an diesem Tag wird spontan begangen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es kaum einen Unterschied macht, ob eine Ankündigung erfolgte oder nicht. Es fehlen Hygienefachkräfte und es fehlt an finanziellen Mitteln für die Reinigung. Es sollte aus seiner Sicht politisch entschieden werden, auf ein Outsourcing bei der Reinigung zu verzichten. Anschließend teilt Herr Dr. Kunitz auf Nachfrage von Herrn Frankl mit, dass die letzte Begehung am Vivantes Krankenhaus Neukölln in der vergangenen Woche auf der Dermatologie durchgeführt wurde. Er führt weiter aus, dass ein Grundverständnis von Hygiene bei der Krankenhausleitung vorhanden sein muss. Für den derzeitigen Geschäftsführenden Direktor kann er dies bestätigen, aber die Umsetzung im gesamten Haus ist herausfordernd.

 

Auf Nachfrage von Herrn Potthast erläutert Herr Dr. Kunitz noch einmal die Unterschiede zwischen Hygiene und Reinigung. Hygiene ist ein sehr komplexes Thema, das in der Öffentlichkeit aber oft auf Reinigung reduziert wird. Hygiene ist der Oberbegriff und bedeutet im Krankenhaus Gesundheitsrisiken, hier speziell in Form von Infektionen, zu erkennen und diesen vorzubeugen. Dazu zählt unter anderem die Art der Vorbereitung von Operationssälen und Stationen oder die Reihenfolge, in der Medikamente verabreicht werden und Anweisungen zu ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen wie z.B. Wundversorgung, Infusionstherapie etc.. Ein weiterer Baustein ist auch die Reinigung.

 

Herr BzStR Rehfeldt macht deutlich, dass ihm eine gute Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen im Vivantes Krankenhaus Neukölln wichtig ist und er froh ist einen solchen Maximalversorger im Bezirk zu haben.

 

Auf Nachfrage von Herrn Doman berichtet Herr Dr. Kunitz, dass Vivantes über ein eigenes Hygieneinstitut verfügt. Die Kolleginnen und Kollegen dort sind jedoch bei Vivantes angestellt und nicht unabhängig.

 

Anschließend stellt Herr Dr. Kunitz noch einmal auf Wunsch von Herrn Stemmermann klar, dass es regelmäßige Kontrollen im Vivantes Krankenhaus Neukölln durch das Gesundheitsamt Neukölln gibt und diese auch in Teilen unangekündigt erfolgen.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet Herr Frankl die Ausschussvorsitzende, den Antrag abstimmen zu lassen.

 

Die Ausschussvorsitzende bittet um Abstimmung über den Antrag.

 

Die Abstimmung endet mit folgendem Ergebnis:

Ja-Stimmen: Linke

Nein-Stimmen: SPD, CDU, Grüne, AfD

Enthaltungen: 1 seitens der Grünen

 

Im Ergebnis wird der Antrag abgelehnt.

   
    24.01.2024 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.7 - in der BVV abgelehnt
   

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Vivantes-Klinikum-Neukölln und dem zu Vivantes gehörigen Speisenverteilzentrum VZ2 in der Buschkrugallee ab Juli 2023 regelmäßig und vor allem wieder ohne vorherige Ankündigung Hygienekontrollen durchzuführen.

Dem Gesundheitsausschuss ist Bericht zu erstatten.

 

Frau BV Güldner begründet als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Herr BV Frankl, Herr BV Koglin, Frau BV Ouattara, Herr BV Frankl, Herr BV Dehne, Frau BV Manteuffel, Herr BV Potthast, Frau BV Gebhardt, Herr BV Stemmermann, Herr BV Frankl

 

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der CDU(16), der SPD(12), der Grünen(7) und der AfD(3) gegen die Stimmen der LINKEN(4) bei Enthaltung der Grünen(1) beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ö 6  
Kampf dem Bettwanzenbefall: Einführung einer Meldepflicht  
Enthält Anlagen
1038/XXI  
Ö 7  
Patient*innen und ihre Fürsprecher*innen stärken  
Enthält Anlagen
1041/XXI  
Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 9  
Verschiedenes      
Ö 10  
Nächste Sitzung am 16. Januar 2024      
               
 
 

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