Auszug - Patient*innen und ihre Fürsprecher*innen stärken  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 28.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:04 - 18:33 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Pflege und Wohnen Sunpark
Ort: Mariendorfer Weg 22, 12051 Berlin
1041/XXI Patient*innen und ihre Fürsprecher*innen stärken
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneGesundheit
Verfasser:Tanana, SamiraGüldner, Sabine
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Die Ausschussvorsitzende übergibt anlässlich dieses Tagesordnungspunktes das Wort an Frau Tanana, die den Antrag zur Drs. 1041/XXI „Patient*innen und ihre Fürsprecher*innen stärken“ begründet.

 

Anschließend führt Herr Hecht aus, dass er in Vorbereitung auf diesen Ausschuss die Berichte der Patientenfürsprecherinnen noch einmal intensiv gelesen und auch mit einer der drei Patientenfürsprecherinnen aus Neukölln gesprochen hat. Es gibt demnach eine leichte Verbesserung der Zufriedenheit, was nicht zuletzt mit der verbesserten Raumsituation im Krankenhaus Neukölln zusammenhängt. Auch die Zufriedenheit über die Möglichkeiten zur Fortbildung wurde bestätigt. Des Weiteren sorgt die Senatsverwaltung für einen bezirksübergreifenden Austausch. Im Übrigen kann eine Vereinheitlichung nur auf Landesebene umgesetzt werden. Ein gleichlautender Beschluss wurde in der BVV Charlottenburg – Wilmersdorf bereits abgelehnt.  Jede Verbesserung wurde bisher in einem direkten Austausch zwischen der BVV, der Verwaltung und dem Krankenhaus erreicht, so dass er derzeit keinen Handlungsbedarf mit Blick auf den vorliegenden Antrag sieht. Er bittet die antragsstellende Fraktion den in Rede stehenden Antrag noch einmal zu überdenken.

 

Frau Manteuffel unterstützt die Ausführungen von Herrn Hecht und macht darauf aufmerksam, dass die Situation in jedem Krankenhaus eine andere ist, so dass die gewünschte Einheitlichkeit aus ihrer Sicht nicht hergestellt werden kann.

 

Frau Aßmann begrüßt den vorliegenden Antrag und sieht darin die Bemühungen, die Arbeitsbedingungen der Patientenfürsprecherinnen weiter zu verbessern. Auch Frau Butter regt an, sich nicht auf der überwiegenden Zufriedenheit der Patientenfürsprecherinnen „auszuruhen“.

 

Herr Domann erinnert sich daran, dass eine Patientenfürsprecherin mit der Raumsituation im Krankenhaus Neukölln nicht zufrieden war und befürwortet, dass gute Arbeitsbedingungen für alle Patientenfürsprecherinnen und- fürsprecher einheitlich geregt werden sollen.

 

Anschließend macht Frau Gebhardt deutlich, dass sie sehr stolz darauf ist, dass sich durch ihren Einsatz die Raumsituation von Frau Schumann (Patientenfürsprecherin für Somatik im Krankenhaus Neukölln) deutlich verbessert hat. Natürlich sollte auch aus ihrer Sicht immer an Verbesserungen der Rahmenbedingungen gearbeitet werden, aber was im in Rede stehenden Antrag gefordert wird sieht sie besser bei den Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin oder der zuständigen Senatsverwaltung verortet, da es sich um eine Landesangelegenheit handelt.

 

Herr Potthast führt aus, dass er sich für die AfD-Fraktion enthalten würde, da es aus seiner Sicht wichtige Ansätze im Antrag gibt, er aber mit dem zweiten Teil des vorliegenden Antrages nicht mitgehen würde.

 

Anschließend macht Herr BzStR Rehfeldt deutlich, dass er es sehr begrüßt, dass der Antrag so intensiv im Ausschuss durch die Bezirksverordneten diskutiert wird, denn nach der bisherigen Rechtslage sieht er die Zuständigkeit für die Patientenfürsprecherinnen- fürsprecher bei der BVV. Sie werden nach § 30 Landeskrankenhausgesetz (LKG) bzw. die Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher des psychiatrischen Bereichs in Verbindung mit § 12 Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) gewählt.

 

Die Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher organisieren sich in einem Arbeitskreis, der vierteljährlich zusammenkommt. Der Arbeitskreis dient dem Erfahrungsaustausch und Vernetzung der ehrenamtlich Arbeitenden sowie der Fort- und Weiterbildung.

 

Von 1999 bis Oktober 2022 wurde dieser Arbeitskreis durch Gesundheit Berlin Brandenburg e.V. (GBB) über die Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie in Berlin (BIP) unterstützt. Seit Oktober 2022 wird der Arbeitskreis in dieser Form nicht mehr fortgeführt, da die Unterstützung des Arbeitskreises von Gesundheit Berlin Brandenburg e.V. bei GBB in Abstimmung mit den Sprecherinnen des Arbeitskreises eingestellt worden ist. Die Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher haben aber weiterhin die Möglichkeit, ihren Arbeitskreis abzuhalten, auch unter Hinzuziehung der Patientenbeauftragten. Die Patientenbeauftragte stellt hierfür einen Raum bei Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege zur Verfügung. Allen Patientenfüsprecherinnnen und - fürsprechern wurde seitens der Patientenbeauftragten der vom Bundesministerium erstellte Leitfaden zur Verfügung gestellt. Für die psychiatrischen Patientenfürsprecherinnen und –fürsprecher bestehen zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten. Nach § 11 PsychKG gewährleistet die für das Gesundheitswesen zuständige Senatsverwaltung, dass die Arbeit der psychiatrischen Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher nach § 12 PsychKG über die BIP unterstützt wird. Neben einem quartalsweise stattfindenden Stammtisch zum internen Austausch in der BIP, werden von beiden Stellen mehrfach im Jahr Fortbildungen organisiert. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Handbuch für die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher der Psychiatrie entwickelt, das eine Arbeitshilfe im Alltag in den Kliniken und auf den Stationen darstellt. Er führt weiter aus, dass laut Jahresbericht 2021 und 2022 von den Neuköllner Patientenfürsprecherinnen jeweils Fortbildungsangebote über den Arbeitskreis bei GBB e.V. und über die Patientenbeauftragte wahrgenommen wurden. Weiterhin wurden von der psychiatrischen Patientenfürsprecherin Fortbildungsangebote über die BIP und die Klinik wahrgenommen. Fehlende Unterstützungsmaßnahmen wurden seitens der Neuköllner Patientenfürsprecherinnen seit 10/2022 nicht an die Verwaltung oder auch das Büro des Bezirksstadtrats herangetragen. Im Übrigen gibt es aktuell eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel, § 30 LKG zu novellieren.

 

Auf Wunsch von Frau Tanana bittet die Ausschussvorsitzende um Abstimmung über den Antrag.

 

Die Abstimmung endet mit folgendem Ergebnis:

Ja-Stimmen: Grüne, DIE LINKE

Nein-Stimmen: CDU, SPD

Enthaltungen: AfD

 

Im Ergebnis wird der Antrag abgelehnt.


 
 

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