Auszug - Kampf dem Bettwanzenbefall: Einführung einer Meldepflicht
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Die Ausschussvorsitzende übergibt anlässlich dieses Tagesordnungspunktes das Wort an Herrn Potthast, der den Antrag zur Drs. 1038/XXI „Kampf dem Bettwanzenbefall: Einführung einer Meldepflicht“ begründet.
BzStR Rehfeldt verweist zunächst auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage Drs. 1065/XXI, in der er darüber informierte, dass Meldepflichten für Erkrankungen, Krankheitserreger und Vektoren (Lebewesen, die Erreger übertragen) im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt werden. Das IfSG ist ein Bundesgesetz und möglicherweise wünschenswerten Änderungen durch das Bezirksamt nicht zugänglich. Die Regelungen für die Listung der genannten Vektoren können leidglich durch die „Landesregierungen“ ergänzt werden. Die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung hat davon Gebrauch gemacht und als Gesundheitsschädlinge klassifiziert:
Die Bettwanze ist mithin weder bundes- noch landesrechtlich als Schädling bzw. Gesundheitsschädling kategorisiert. Bettwanzen gehören zu den Lästlingen und stellen einen Mangel dar, den der Vermietende zu beseitigen hat, wenn der Mietende dafür nicht verantwortlich oder die Ursache nicht aufklärbar ist. Dies bedarf einer individuellen Betrachtung und ist bei Dissens über die Zivilgerichte zu klären. Das Gesundheitsamt ist subsidiär zuständig, wenn ein Befall in Gemeinschaftseinrichtungen festgestellt wird, nicht aber für privaten Wohnraum. Die Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt sind gegebenenfalls im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten beratend tätig. Er führt weiter aus, dass eine Kostenübernahme der Bekämpfung von festgestellten Bettwanzen in Privaträumen durch Grundsicherungsleistungen bereits in der Vergangenheit in enger Abstimmung zwischen dem Amt für Soziales und dem Gesundheitsamt geprüft wurde, aber nach abschließender Beurteilung durch die für Soziales zuständige Senatsverwaltung aus oben genannten Gründen nicht erfolgen kann. Im Ergebnis wurde der dem Antrag zugrundeliegende Sachverhalt bereits seitens der Verwaltung geprüft.
Die Ausschussvorsitzende bittet um Abstimmung über den Antrag.
Die Abstimmung endet mit folgendem Ergebnis: Ja-Stimmen: AfD Nein-Stimmen: CDU, SPD, Grüne, DIE LINKE Enthaltungen: keine
Im Ergebnis wird der Antrag abgelehnt. |
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