TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Annahme der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Feststellung der Anwesenheit |
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Ö 3 |
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Neues von der BVG |
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Ö 4 |
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BVG Häuschen |
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0080/XXI |
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Ö 5 |
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Verbesserung des Busverkehrs entlang der Mohriner Allee |
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0220/XXI |
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Ö 6 |
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Ein Straßenbahnnetz für Neukölln |
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0223/XXI |
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Ö 7 |
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Fließender Verkehr auf den Magistralen in Neukölln-Nord |
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0285/XXI |
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Ö 8 |
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Sicher durch die Hufeisensiedlung |
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0284/XXI |
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Ö 9 |
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Beschleunigung des Verkehrsflusses an der Kreuzung Neuköllner Straße Ecke Stubenrauchstraße |
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0283/XXI |
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Ö 10 |
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AG Schulwegsicherheit |
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0271/XXI |
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Ö 11 |
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Nutzung von Regenwasser aus Dachabläufen zur Bewässerung von Straßenbäumen |
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0141/XXI |
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Ö 12 |
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Kein Linksabbiegen in den Mariendorfer Weg |
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0280/XXI |
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Ö 13 |
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Sicher zu Fuß entlang des Landwehrkanals |
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0289/XXI |
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Ö 14 |
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Tempo 30 vor dem S-Bahnhof Köllnische Heide |
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0281/XXI |
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Ö 15 |
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Maßnahmen gegen das Befahren von Gehwegen mit Fahrrädern und Elektro-Rollern |
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0182/XXI |
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VORLAGE |
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Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung: Der mitberatende Ausschuss für Ordnung empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Verkehr und Tiefbau die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, im Bezirk geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gegen die unbefugte Nutzung von Gehwegen durch Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Nutzerinnen und Nutzer von E-Rollern vorzugehen. Kontroll- und Aufklärungsmaßnahmen sollen schwerpunktmäßig an Fußwegen, die parallel zu neugeschaffener Fahrradinfrastruktur laufen, umgesetzt werden. Geeignete Maßnahmen können z.B. sein: - Verstärkte Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei
- Information über geltende Regelungen
- Visualisierung der geltenden Regeln
- Kontaktierung von E-Roller-Anbietern und Fahrradverleihen, um sie zu bitten, auf ihren Rollern und Fahrrädern Hinweise zum Gehweg-Verbot anzubringen
- Kontaktierung von Lieferdiensten mit der Bitte, ihr Lieferpersonal auf die geltenden Regeln hinzuweisen
- Thematisierung des Problems auf Landesebene, um ein bezirksübergreifendes bzw. landesweites Vorgehen zu ermöglichen.
Begründung: Ein seit vielen Jahren bestehendes Ärgernis ist das Befahren von Fußwegen durch Radfahrerinnen und Radfahrer. In jüngster Vergangenheit wurde diese für Fußgängerinnen und Fußgänger gefährliche und lästige Situation durch das Aufkommen der Elektroroller verschärft, die von ihren Nutzerinnen und Nutzern auch sehr gern und bevorzugt auf Fußwegen gefahren werden. Gern wird von den Delinquentinnen und Delinquenten als Entschuldigung für ihr rücksichtsloses Verhalten vorgeschoben, dass es keinen geeigneten Radweg gebe und die Nutzung der Straße zu gefährlich sei. Trotz neugeschaffener Fahrrad-Infrastruktur, wie z.B. an der Hermannstraße, ist bisher keine Verbesserung der Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger zu beobachten. Neben Rücksichtslosigkeit und Unsicherheit führen auch Unkenntnis der geltenden Regeln zu unbefugter Nutzung der Fußwege. Dies gilt insbesondere bei der Begleitung von Kindern, die zur Nutzung der Fußwege berechtigt sind. |
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23.03.2022 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 15.6 - überwiesen |
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Der Antrag wird federführend in den Ausschuss für Verkehr und Tiefbau und mitberatend in den Ausschuss für Ordnung überwiesen.
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01.06.2022 - Ausschuss für Ordnung |
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Ö 5 - vertagt |
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Text der Drs.: Das Bezirksamt wird ersucht, im Bezirk geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gegen die unbefugte Nutzung von Gehwegen durch Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Nutzerinnen und Nutzer von E-Rollern vorzugehen. Kontroll- und Aufklärungsmaßnahmen sollen schwerpunktmäßig an Fußwegen, die parallel zu neugeschaffener Fahrradinfrastruktur laufen, umgesetzt werden. Geeignete Maßnahmen können z.B. sein: Verstärkte Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei Information über geltende Regelungen Visualisierung der geltenden Regeln Kontaktierung von E-Roller-Anbietern und Fahrradverleihen, um sie zu bitten, auf ihren Rollern und Fahrrädern Hinweise zum Gehweg-Verbot anzubringen Kontaktierung von Lieferdiensten mit der Bitte, ihr Lieferpersonal auf die geltenden Regeln hinzuweisen Thematisierung des Problems auf Landesebene, um ein bezirksübergreifendes bzw. landesweites Vorgehen zu ermöglichen. Begründung: Ein seit vielen Jahren bestehendes Ärgernis ist das Befahren von Fußwegen durch Radfahrerinnen und Radfahrer. In jüngster Vergangenheit wurde diese für Fußgängerinnen und Fußgänger gefährliche und lästige Situation durch das Aufkommen der Elektroroller verschärft, die von ihren Nutzerinnen und Nutzern auch sehr gern und bevorzugt auf Fußwegen gefahren werden. Gern wird von den Delinquentinnen und Delinquenten als Entschuldigung für ihr rücksichtsloses Verhalten vorgeschoben, dass es keinen geeigneten Radweg gebe und die Nutzung der Straße zu gefährlich sei. Trotz neugeschaffener Fahrradinfrastruktur, wie z.B. an der Hermannstraße, ist bisher keine Verbesserung der Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger zu beobachten. Neben Rücksichtslosigkeit und Unsicherheit führen auch Unkenntnis der geltenden Regeln zu unbefugter Nutzung der Fußwege. Dies gilt insbesondere bei der Begleitung von Kindern, die zur Nutzung der Fußwege berechtigt sind. Die Fraktionen der SPD und der Grünen wiesen darauf hin, dass unter der Prämisse, dass die FDP den Antrag verkürzt und einige nicht realisierbare „Wunschgedanken“ streichen würde, beide Fraktionen den Antrag unterstützen würden. Daraufhin stellte die Fraktion der FDP ihren Antrag zur Überarbeitung zurück.
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08.06.2022 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau |
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Ö 15 - vertagt |
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Der mitberatende Ausschuss für Ordnung hat die Befassung der Drucksache in seiner Sitzung am 01.06.2022 vertagt. Infolgedessen ist auch für den federführenden Ausschuss für Verkehr und Tiefbau heute keine Befassung der Drucksache möglich. Der Antrag wird vertagt.
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05.10.2022 - Ausschuss für Ordnung |
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Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt |
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Drucksachentext: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, im Bezirk geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gegen die unbefugte Nutzung von Gehwegen durch Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Nutzerinnen und Nutzer von E-Rollern vorzugehen. Kontroll- und Aufklärungsmaßnahmen sollen schwerpunktmäßig an Fußwegen, die parallel zu neugeschaffener Fahrradinfrastruktur laufen, umgesetzt werden. Geeignete Maßnahmen können z.B. sein: - Verstärkte Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei
- Information über geltende Regelungen
- Visualisierung der geltenden Regeln
- Kontaktierung von E-Roller-Anbietern und Fahrradverleihen, um sie zu bitten, auf ihren Rollern und Fahrrädern Hinweise zum Gehweg-Verbot anzubringen
- Kontaktierung von Lieferdiensten mit der Bitte, ihr Lieferpersonal auf die geltenden Regeln hinzuweisen
- Thematisierung des Problems auf Landesebene, um ein bezirksübergreifendes bzw. landesweites Vorgehen zu ermöglichen.
Begründung: Ein seit vielen Jahren bestehendes Ärgernis ist das Befahren von Fußwegen durch Radfahrer:rinnen und Radfahrer. In jüngster Vergangenheit wurde diese für Fußgängerinnen und Fußgänger gefährliche und lästige Situation durch das Aufkommen der Elektroroller verschärft, die von ihren Nutzerinnen und Nutzern auch sehr gern und bevorzugt auf Fußwegen gefahren werden. Gern wird von den Delinquentinnen und Delinquenten als Entschuldigung für ihr rücksichtsloses Verhalten vorgeschoben, dass es keinen geeigneten Radweg gebe und die Nutzung der Straße zu gefährlich sei. Trotz neugeschaffener Fahrradinfrastruktur, wie z.B. an der Hermannstraße, ist bisher keine Verbesserung der Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger zu beobachten. Neben Rücksichtslosigkeit und Unsicherheit führen auch Unkenntnis der geltenden Regeln zu unbefugter Nutzung der Fußwege. Dies gilt insbesondere bei der Begleitung von Kindern, die zur Nutzung der Fußwege berechtigt sind. Die FDP Fraktion legt einen Änderungstext für Ihren Antrag vor, in dem aus dem Ursprungstext „Geeignete Maßnahmen können z.B. sein: - Verstärkte Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei
- Information über geltende Regelungen
- Visualisierung der geltenden Regeln
- Kontaktierung von E-Roller-Anbietern und Fahrradverleihen, um sie zu bitten, auf ihren Rollern und Fahrrädern Hinweise zum Gehweg-Verbot anzubringen
- Kontaktierung von Lieferdiensten mit der Bitte, ihr Lieferpersonal auf die geltenden Regeln hinzuweisen
- Thematisierung des Problems auf Landesebene, um ein bezirksübergreifendes bzw. landesweites Vorgehen zu ermöglichen.“
gestrichen werden, und durch den nachfolgenden Text ergänzt werden soll: Außerdem wird das Bezirksamt gebeten, an Kindertagesstätten, Schulen, Senioreneinrichtungen sowie Ärztezentren über die bisher bereits getroffenen Maßnahmen hinaus, verstärkt Kontrollen durchzuführen. Nach kurzer Diskussion wird über den Antrag abgestimmt. Abstimmungsergebnis: SPD 5 Neinstimmen, Grüne 3 Neinstimmen, CDU 2 Enthaltungen, Linke 1 Enthaltung, AfD 1 Ja-Stimme, FDP 1 Ja Stimme. Somit ist der Antrag abgelehnt.
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09.11.2022 - Ausschuss für Verkehr und Tiefbau |
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Ö 6 - im Ausschuss abgelehnt |
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Herr Hochstraßer begründet die Intention des Antrags. Herr Preuß berichtet aus dem mitberatenden Ordnungsausschuss, welcher die Ablehnung der Drucksache empfohlen hatte. In seiner Funktion als Vorsitzender bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Frau BzStR´in Korte erklärt, dass der Antrag im Wesentlichen das Verhalten von Verkehrsteilnehmer*innen beschreibt. Das SGA ist als Straßenbaulastträger für die Sanktionierung von Fehlverhalten im Straßenverkehr jedoch nicht zuständig. Es folgen Redebeiträge von Herrn Hochstraßer, Herrn Szczepanski, Frau Soetebeer, Herrn Preuß und Herrn Kapitän. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet der Vorsitzende um Abstimmung. Die Fraktion der Linken ist heute nicht im Ausschuss vertreten. Im Ergebnis wird der BVV bei vier Ja-Stimmen (CDU, FDP) und einer Enthaltung (AfD) mit den Stimmen von SPD und Grünen mehrheitlich die Ablehnung des Antrags empfohlen.
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14.12.2022 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 12.3 - vertagt |
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25.01.2023 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 11.4 - in der BVV abgelehnt |
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Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, im Bezirk geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um gegen die unbefugte Nutzung von Gehwegen durch Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Nutzerinnen und Nutzer von E-Rollern vorzugehen. Kontroll- und Aufklärungsmaßnahmen sollen schwerpunktmäßig an Fußwegen, die parallel zu neugeschaffener Fahrradinfrastruktur laufen, umgesetzt werden. Geeignete Maßnahmen können z.B. sein: - Verstärkte Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei
- Information über geltende Regelungen
- Visualisierung der geltenden Regeln
- Kontaktierung von E-Roller-Anbietern und Fahrradverleihen, um sie zu bitten, auf ihren Rollern und Fahrrädern Hinweise zum Gehweg-Verbot anzubringen
- Kontaktierung von Lieferdiensten mit der Bitte, ihr Lieferpersonal auf die geltenden Regeln hinzuweisen
- Thematisierung des Problems auf Landesebene, um ein bezirksübergreifendes bzw. landesweites Vorgehen zu ermöglichen.
Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU und der FDP bei Enthaltung der AfD über die Konsensliste beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
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Ö 16 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 17 |
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Protokollabstimmung der 7. Sitzung |
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Ö 18 |
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Verschiedenes |
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Ö 19 |
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Nächste Sitzung: Radelnder Ausschuss am 29.6., 16:30 Uhr |
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