Tagesordnung - 10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: 10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Datum: Di, 22.11.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Besprechung BüA-024-XXI - Toilettensituation in der Nogatstr. 1 und Müll      
Ö 3  
Vorstellung des Projekts Ziegrastr. 2-22      
Ö 4  
Mieterstromprojekte fördern!  
Enthält Anlagen
0492/XXI  
Ö 5  
RIAS-Gelände Wärmestrategie ohne fossile Verbrennung  
Enthält Anlagen
0503/XXI  
Ö 6  
RIAS-Gelände - Photovoltaik auf die Dächer  
Enthält Anlagen
0504/XXI  
Ö 7  
Verkehrskonzept für das Umfeld des RIAS-Gelände in Britz  
Enthält Anlagen
0505/XXI  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, neben der erforderlichen verkehrsrechtlichen / gutachterlichen Bewertung der Auswirkungen der Bebauung des RIAS-Gelände mit 1.050 Wohnungen und zusätzlich rd. 1.000 Arbeitsplätzen, zusätzlich auch das erweiterte Umfeld mit zu berücksichtigen.

Dabei sollen die Verkehre im Bereich der Gradestraße, Britzer Damm, Tempelhofer Weg einbezogen werden und auch veränderte Verkehrsflüsse berücksichtigt werden. Dabei soll z.B. bewertet und konzeptionell mögliche sungen erarbeitet werden, wie

 

  • durch verbesserte / geänderte Angebote des ÖPNV Individualverkehr vermieden oder zumindest reduziert werden können;
  • gewerbliche Verkehre durch alternative Angebote (z.B. Bahn) für die Gewerbebetriebe vor Ort attraktiv eingebunden werden können;
  • durch geänderte Verkehrsflüsse aufgrund von baulichen und / oder verkehrslenkenden Maßnahmen das Umfeld des RIAS-Geländes vom Verkehr entlastet werden kann und damit zugleich der Verkehrsfluss verbessert wird;
  • die Aufenthaltsqualität in Umfeld des RIAS-Geländes in Form von verminderten Emissionen und Lärm durch verkehrliche Maßnahmen gefördert werden kann.

 

Hierfür soll mit den zuständigen Stellen beim Senat in den Dialog getreten werden und wenn erforderlich, für die Bearbeitung dieser Problemstellung entsprechende Ressourcen beantragt werden.

 

Begründung: Schon jetzt ist das Umfeld des RIAS-Geländes (Gradestraße, Britzer Damm, Tempelhofer Weg) von starkem Verkehr geprägt. Stau, Abgase und Lärm kennzeichnen die Straßen. Ohne Maßnahmen wird die (gewünschte und gewollte) Bebauung des RIAS-Geländes zu einer weiteren Steigerung des Verkehrsaufkommens führen. Die verkehrlichen Maßnahmen zur Bebauung des RIAS-Gelände erfassen bislang nur die Einfädelung der erwarteten Verkehre aus dem RIAS-Gelände in das vorhandene Straßennetz. Dieses Vorgehen sichert zwar die Einbindung des neuen Wohn- und erweiterten Gewerbegebiets, berücksichtigt aber nicht die Auswirkungen auf das Umfeld. Es braucht daher eine erweiterte Perspektive, die auch das Umfeld bewusst mit in den Blick nimmt und so überörtliche Problemstellungen identifiziert und hierfür Lösungen erarbeitet.

 

-Zwischenbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.01.2023 ist das Bezirksamt gebeten worden, neben der erforderlichen verkehrsrechtlichen / gutachterlichen Bewertung der Auswirkungen der Bebauung des RIAS-Gelände mit 1.050 Wohnungen und zusätzlich rd. 1.000 Arbeitsplätzen, zusätzlich auch das erweiterte Umfeld mit zu berücksichtigen. Dabei sollen die Verkehre im Bereich der Gradestraße, Britzer Damm, Tempelhofer Weg einbezogen werden und auch veränderte Verkehrsflüsse berücksichtigt werden. Dabei soll z.B. bewertet und konzeptionell mögliche Lösungen erarbeitet werden, wie

 

  • durch verbesserte / geänderte Angebote des ÖPNV Individualverkehr vermieden oder zumindest reduziert werden können;
  • gewerbliche Verkehre durch alternative Angebote (z.B. Bahn) für die Gewerbebetriebe vor Ort attraktiv eingebunden werden können;
  • durch geänderte Verkehrsflüsse aufgrund von baulichen und / oder verkehrslenkenden Maßnahmen das Umfeld des RIAS-Geländes vom Verkehr entlastet werden kann und damit zugleich der Verkehrsfluss verbessert wird;
  • die Aufenthaltsqualität in Umfeld des RIAS-Geländes in Form von verminderten Emissionen und Lärm durch verkehrliche Maßnahmen gefördert werden kann.

 

Hierfür soll mit den zuständigen Stellen beim Senat in den Dialog getreten werden und wenn erforderlich, für die Bearbeitung dieser Problemstellung entsprechende Ressourcen beantragt werden.

 

Die im BVV-Beschluss geforderten Inhalte sind im bereits vom Vorhabenträger beauftragten Verkehrsgutachten bzw. im noch zu beauftragenden Mobilitätskonzept zu berücksichtigen. Dem Vorhabenträger wurde der BVV-Beschluss übermittelt und darum gebeten, diesen mit der Bitte um Beachtung an die beauftragten Verkehrsgutachter*innen bzw. die noch zu beauftragenden Ersteller*innen eines Mobilitätskonzepts weiterzureichen. Nach Vorlage der erforderlichen fachspezifischen Gutachten wird durch die Verwaltung geprüft, ob die Voraussetzungen für entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan 8-98 oder für entsprechende Verpflichtungen in einem städtebaulichen vorliegen.

 

Derzeit können durch das Bezirksamt keine seriösen Aussagen zur formellen Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens 8-98 erfolgen. Das Planungsvorhaben zum RIAS-Gelände unterliegt schwierigen Rahmenbedingungen (Geruchs- und Lärmbelastung, schwierige Verkehrsanbindung und Störfall-Achtungsabstand) und ist ausgesprochen komplex. Um Lösungsspielräume zu ermitteln, führt das Bezirksamt daher intensive Abstimmungen mit dem Vorhabenträger, den Fachplaner*innen, den Gutachter*innen, den Fachbehörden und den betroffenen Nachbar*innen. Aufgrund der Komplexität der Themen und der Vielzahl der Akteure handelt es sich um einen langwierigen und letztlich auch ergebnisoffenen Prozess.

 

Ob und inwieweit die Vorlage eines Schlussberichts noch in dieser Wahlperiode erfolgen kann, ist durch das Bezirksamt momentan nicht einzuschätzen.

 

Berlin-Neukölln, 21. November 2023

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    19.10.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.24 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Stadtentwicklung überwiesen.

   
    22.11.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 7 - vertagt
   

Vertagt.

   
    06.12.2022 - Ausschuss für Stadtentwicklung
    Ö 8 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Stiermann, der den Antrag begründet. Frau Jahke erklärt den Beitritt der SPD.

 

Der Vorsitzende bittet die Verwaltung um Einschätzung. Herr Groth erläutert, das dieses Thema in den Steuerungsrunden mit dem Vorhabenträger frühzeitig angesprochen wurde. Üblicherweise wird bei größeren Bauvorhaben ein Verkehrsgutachten erstellt, welches hier aber nicht ausreichend ist, so dass ein Mobilitätskonzept erstellt wird (Beauftragung durch den Vorhabenträger bereits erfolgt). Dieses fließt dann mit in den städtebaulichen Vertrag als auch in das Bebauungsplanverfahren mit ein. Für Herrn Wittke ist der Antrag damit hinfällig, Herr Oegel verortet das Thema mehr im Ausschuss für Verkehr und Tiefbau. Herr BzStR Biedermann teilt hierzu mit, dass mit allen Beteiligten extern (Gewerbebetriebe) wie auch intern (SGA) gesprochen wird. Ob sich aus einer Beratung im Ausschuss für Verkehr und Tiefbau allerdings neue Aspekte zur Mobilitätsinfrastruktur ergeben, hält er für fraglich.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, so dass der Vorsitzende um Abstimmung bittet. Im Ergebnis wird der BVV von den anwesenden Ausschussmitgliedern (AfD heute im Ausschuss nicht vertreten) bei Zustimmung durch SPD, Grüne und Linke und Ablehnung durch CDU und FDP mehrheitlich die Zustimmung des Antrags empfohlen.

   
    25.01.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 12.4 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, neben der erforderlichen verkehrsrechtlichen / gutachterlichen Bewertung der Auswirkungen der Bebauung des RIAS-Gelände mit 1.050 Wohnungen und zusätzlich rd. 1.000 Arbeitsplätzen, zusätzlich auch das erweiterte Umfeld mit zu berücksichtigen.

Dabei sollen die Verkehre im Bereich der Gradestraße, Britzer Damm, Tempelhofer Weg einbezogen werden und auch veränderte Verkehrsflüsse berücksichtigt werden. Dabei soll z.B. bewertet und konzeptionell mögliche Lösungen erarbeitet werden, wie

 

  • durch verbesserte / geänderte Angebote des ÖPNV Individualverkehr vermieden oder zumindest reduziert werden können;
  • gewerbliche Verkehre durch alternative Angebote (z.B. Bahn) für die Gewerbebetriebe vor Ort attraktiv eingebunden werden können;
  • durch geänderte Verkehrsflüsse aufgrund von baulichen und / oder verkehrslenkenden Maßnahmen das Umfeld des RIAS-Geländes vom Verkehr entlastet werden kann und damit zugleich der Verkehrsfluss verbessert wird;
  • die Aufenthaltsqualität in Umfeld des RIAS-Geländes in Form von verminderten Emissionen und Lärm durch verkehrliche Maßnahmen gefördert werden kann.

 

Hierfür soll mit den zuständigen Stellen beim Senat in den Dialog getreten werden und wenn erforderlich, für die Bearbeitung dieser Problemstellung entsprechende Ressourcen beantragt werden.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der LINKEN gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FDP über die Konsensliste beschlossen.

   
    13.12.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.8 - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.01.2023 ist das Bezirksamt gebeten worden, neben der erforderlichen verkehrsrechtlichen / gutachterlichen Bewertung der Auswirkungen der Bebauung des RIAS-Gelände mit 1.050 Wohnungen und zusätzlich rd. 1.000 Arbeitsplätzen, zusätzlich auch das erweiterte Umfeld mit zu berücksichtigen. Dabei sollen die Verkehre im Bereich der Gradestraße, Britzer Damm, Tempelhofer Weg einbezogen werden und auch veränderte Verkehrsflüsse berücksichtigt werden. Dabei soll z.B. bewertet und konzeptionell mögliche Lösungen erarbeitet werden, wie

 

  • durch verbesserte / geänderte Angebote des ÖPNV Individualverkehr vermieden oder zumindest reduziert werden können;
  • gewerbliche Verkehre durch alternative Angebote (z.B. Bahn) für die Gewerbebetriebe vor Ort attraktiv eingebunden werden können;
  • durch geänderte Verkehrsflüsse aufgrund von baulichen und / oder verkehrslenkenden Maßnahmen das Umfeld des RIAS-Geländes vom Verkehr entlastet werden kann und damit zugleich der Verkehrsfluss verbessert wird;
  • die Aufenthaltsqualität in Umfeld des RIAS-Geländes in Form von verminderten Emissionen und Lärm durch verkehrliche Maßnahmen gefördert werden kann.

 

Hierfür soll mit den zuständigen Stellen beim Senat in den Dialog getreten werden und wenn erforderlich, für die Bearbeitung dieser Problemstellung entsprechende Ressourcen beantragt werden.

 

Die im BVV-Beschluss geforderten Inhalte sind im bereits vom Vorhabenträger beauftragten Verkehrsgutachten bzw. im noch zu beauftragenden Mobilitätskonzept zu berücksichtigen. Dem Vorhabenträger wurde der BVV-Beschluss übermittelt und darum gebeten, diesen mit der Bitte um Beachtung an die beauftragten Verkehrsgutachter*innen bzw. die noch zu beauftragenden Ersteller*innen eines Mobilitätskonzepts weiterzureichen. Nach Vorlage der erforderlichen fachspezifischen Gutachten wird durch die Verwaltung geprüft, ob die Voraussetzungen für entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan 8-98 oder für entsprechende Verpflichtungen in einem städtebaulichen vorliegen.

 

Derzeit können durch das Bezirksamt keine seriösen Aussagen zur formellen Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens 8-98 erfolgen. Das Planungsvorhaben zum RIAS-Gelände unterliegt schwierigen Rahmenbedingungen (Geruchs- und Lärmbelastung, schwierige Verkehrsanbindung und Störfall-Achtungsabstand) und ist ausgesprochen komplex. Um Lösungsspielräume zu ermitteln, führt das Bezirksamt daher intensive Abstimmungen mit dem Vorhabenträger, den Fachplaner*innen, den Gutachter*innen, den Fachbehörden und den betroffenen Nachbar*innen. Aufgrund der Komplexität der Themen und der Vielzahl der Akteure handelt es sich um einen langwierigen und letztlich auch ergebnisoffenen Prozess.

 

Ob und inwieweit die Vorlage eines Schlussberichts noch in dieser Wahlperiode erfolgen kann, ist durch das Bezirksamt momentan nicht einzuschätzen.

 

Berlin-Neukölln, 21. November 2023

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

Ö 8  
Neu- und Erweiterungsbauten      
Ö 9  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 10  
Verschiedenes      
Ö 11  
Nächste Sitzung am 06. Dezember 2022      
               
 
 

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