Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten auf die Bauherrin für das RIAS-Gelände dahingehend einzuwirken, dass die maximal mögliche Fläche auf den Gebäuden mit Photovoltaikanlagen bebaut werden können und hierfür schon in der Planung die erforderlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist auf die Bauherrin einzuwirken, dass die Photovoltaikanlagen sich wirtschaftlich selbst tragen / refinanzieren und Baukostensteigerungen, damit negative Auswirkungen auf die Mieten hierdurch vermieden werden. Außerdem ist darauf hinzuwirken, dass Dachbegrünung durch eine dafür geeignete Bauweise der Photovoltaikanlagen auf der größtmöglichen Fläche realisiert werden.
Hilfsweise wird das Bezirksamt gebeten zu prüfen, ob eine Verpflichtung zur Anbringung von Photovoltaikanlagen über das Maß des SolarG hinausgehend, unter Bezugnahme auf auf BauG § 9 Abs. 1 Nr. 23b in den B-Plan aufgenommen werden kann.
Begründung: Die Bedeutung und Priorität von dezentraler und eigenständiger Stromversorgung ist vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise evident. Zugleich ist nur eine ökologische Stromerzeugung eine Lösung für die Klimakrise. Das Solargesetz gibt hier ab 2023 neue Vorgaben für Bauvorhaben. Neubauten müssen danach mindestens 30 % ihrer Bruttodachfläche mit Photovoltaikanlagen bedecken. Das Solargesetz Berlin sieht Ausnahmen und Erfüllungsoptionen vor. Eine Ausnahme liegt vor, wenn u.a. im Einzelfall technisch unmöglich ist oder nicht vertretbar ist, weil die Bruttodachfläche eines Neubaus aus zwingenden Gründen ausschließlich nach Norden ausgerichtet werden kann oder die Bruttodachfläche eines Bestandsgebäudes ausschließlich nach Norden ausgerichtet ist. Zur Vermeidung der Berufung auf Ausnahmen gem. SolarG ist schon bei der Planung zu erwirken, dass die Gebäude hinsichtlich der Ausrichtung möglichst für eine optimale Ausnutzung der Sonneneinstrahlung platziert werden. Zudem ist mit den 30% der Dachfläche eine Mindestgröße, es gilt daher schon jetzt die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Planungen sich nicht am Minimum, sondern am maximal möglichen orientieren.
-Zwischenbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.01.2023 ist das Bezirksamt gebeten worden, auf die Bauherrin für das RIAS-Gelände dahingehend einzuwirken, dass die maximal mögliche Fläche auf den Gebäuden mit Photovoltaikanlagen bebaut werden können und hierfür schon in der Planung die erforderlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist auf die Bauherrin einzuwirken, dass die Photovoltaikanlagen sich wirtschaftlich selbst tragen / refinanzieren und Baukostensteigerungen, damit negative Auswirkungen auf die Mieten hierdurch vermieden werden. Außerdem ist darauf hinzuwirken, dass Dachbegrünung durch eine dafür geeignete Bauweise der Photovoltaikanlagen auf der größtmöglichen Fläche realisiert werden. Hilfsweise wird das Bezirksamt gebeten zu prüfen, ob eine Verpflichtung zur Anbringung von Photovoltaikanlagen über das Maß des SolarG hinausgehend, unter Bezugnahme auf BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 23b in den B-Plan aufgenommen werden kann.
Der Vorhabenträger zur Entwicklung des RIAS-Areals strebt ein innovatives Energiekonzept für das gesamte Quartier an, möchte sich zum gegenwärtigen Planungsstand jedoch nicht verbindlich festlegen. Für eine Umsetzung des BVV-Beschlusses ist ein energetisches Konzept zur Nutzung erneuerbarer Energien Voraussetzung. Dem Vorhabenträger wurde der BVV-Beschluss übermittelt und darum gebeten, diesen bei der weiteren Planung zur berücksichtigen und ein energetisches Gutachten in Auftrag zu geben. Nach Vorlage der erforderlichen fachspezifischen Gutachten wird durch die Verwaltung geprüft, ob die Voraussetzungen für entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan 8-98 oder für entsprechende Verpflichtungen in einem städtebaulichen vorliegen.
Derzeit können durch das Bezirksamt keine seriösen Aussagen zur formellen Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens 8-98 erfolgen. Das Planungsvorhaben zum RIAS-Gelände unterliegt schwierigen Rahmenbedingungen (Geruchs- und Lärmbelastung, schwierige Verkehrsanbindung und Störfall-Achtungsabstand) und ist ausgesprochen komplex. Um Lösungsspielräume zu ermitteln, führt das Bezirksamt daher intensive Abstimmungen mit dem Vorhabenträger, den Fachplaner*innen, den Gutachter*innen, den Fachbehörden und den betroffenen Nachbar*innen. Aufgrund der Komplexität der Themen und der Vielzahl der Akteure handelt es sich um einen langwierigen und letztlich auch ergebnisoffenen Prozess.
Ob und inwieweit die Vorlage eines Schlussberichts noch in dieser Wahlperiode erfolgen kann, ist durch das Bezirksamt momentan nicht einzuschätzen.
Berlin-Neukölln, 21. November 2023
Martin Hikel Jochen Biedermann
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat