Tagesordnung - 34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung  

 
 
Bezeichnung: 34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
Datum: Mi, 12.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:06 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Radinfrastruktur in der Hermannstr.      
Ö 3  
Erinnerung an Buckower Felder in Straßennamen bewahren  
Enthält Anlagen
1425/XX  
Ö 4  
Fußgänger im Krischanweg schützen  
Enthält Anlagen
1638/XX  
Ö 5  
Einbahnstraße Prierosser  
Enthält Anlagen
1641/XX  
Ö 6  
Defekter Notwasserbrunnen Geygerstraße  
Enthält Anlagen
1643/XX  
Ö 7  
"Berlkönig" soll auch im Süden regieren  
Enthält Anlagen
1648/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung.

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich bei den beteiligten Unternehmen dafür ein setzen, dass das Mobilitätsangebot "Berlkönig" sukzessive über den inneren S Bahn-Ring hinaus auch auf Britz, Buckow, Rudow und Gropiusstadt ausgeweitet wird. Ergänzend sollen die Bezahlungsmöglichkeiten benutzer*innenfreundlicher gestaltet werden.

 

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich bei den beteiligten Unternehmen dafür einsetzen, dass das Mobilitätsangebot "Berlkönig" sukzessive über den inneren S-Bahn-Ring hinaus auch auf Britz, Buckow, Rudow und Gropiusstadt ausgeweitet wird.

 

Begründung: Der "Berlkönig" ist eine sinnvolle Ergänzung des öffentlichen Nahverkehrsangebots. Dieses ist jedoch gerade innerhalb des S-Bahnrings gut ausgebaut, während es sich zum Stadtrand hin "ausdünnt". Gerade dort sollten daher zusätzliche Möglichkeiten etabliert werden.

 

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt hat sich zunächst bei der BVG dafür eingesetzt, dass das Mobilitätsangebot BerlKönig sukzessive über den inneren S-Bahn-Ring hinaus auch auf Britz, Buckow, Rudow und Gropiusstadt ausgeweitet wird. Das Unternehmen hat das Bezirksamt wissen lassen, dass es den BerlKönig für einen wichtigen Baustein hält, um Mobilität in Berlin umweltfreundlich, inklusiv und unabhängig vom privaten PKW anbieten zu können. Auch steht es für die BVG außer Frage, dass der BerlKönig langfristig in ganz Berlin unterwegs sein sollte, also auch im südlichen Neukölln. Allerdings hat das Unternehmen auch darauf hingewiesen, dass Daseinsvorsorge von öffentlichen Geldern abhängig ist und es sich insoweit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Aufgabenträger in Verhandlungen befindet, wie der BerlKönig auf finanziell fundierte Füße gestellt werden kann.

 

Diesen Hinweis aufgreifend hat sich das Bezirksamt zum Anlass genommen, sich auch beim Senat für eine Ausweitung des Angebots einzusetzen. Im Ergebnis ist die folgende ausführliche, aber im Ergebnis nicht dem Anliegen der BVV entsprechende Antwort ergangen:

 

Wie Sie sicherlich wissen, ist der aktuelle BerlKönig ein kommerzielles, eigenwirtschaftliches Projekt der BVG, das ohne öffentliche Zuschüsse nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sieht für Bedarfsverkehr („On-Demand-Verkehr") mit Pkw regulär nur den Gelegenheitsverkehr mit Taxen oder mit Mietwagen vor. Beide Verkehrsformen müssen im Interesse der Fahrgäste und des fairen Wettbewerbs bestimmte Vorgaben einhalten. Daher sind neue Verkehrsformen, die Komponenten dieser und anderer Verkehre vermischen, ohne deren Beschränkungen zu übernehmen, personenbeförderungsrechtlich nur unter engen Voraussetzungen und im Einzelfall zulässig.

 

Unabhängig von genehmigungsrechtlichen Fragen könnten On-Demand-Ride-Services vor dem Hintergrund der im Mobilitätsgesetz definierten Ziele einen Beitrag zur Verkehrsreduzierung und zum Umweltschutz leisten bzw. in Gebieten, die unterdurchschnittlich mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden sind, die Erschließung verbessern. Ein Umweltvorteil bzw. verringerter Verkehrsaufwand ist mit den neuen Angeboten aber nur dann verbunden, wenn sie ein sogenanntes „Pooling" (Bündelung separater Fahrtwünsche) umfassen und dieses erfolgreich umgesetzt wird. Entscheidend ist darüber hinaus, ob das Angebot überwiegend Personen anspricht, die andernfalls einzeln den eigenen Pkw genutzt hätten. Werden vor allem Fahrten mit dem Rad oder dem ÖPNV ersetzt, würde sich hingegen die Belastung der Stadt durch motorisierten Verkehr erhöhen. Die derzeit in Berlin laufende Erprobung von On-Demand-Verkehr, auch im Norden Neuköllns, dient u.a. der Erhebung entsprechender Daten, um auf deren Basis die verkehrliche Bewertung von neuen On-Demand-Angeboten als Chance oder Risiko für die nachhaltige Mobilität valide bewerten zu können. Die Erkenntnisse aus dem Erprobungsverkehr sind dabei auch für die Diskussion mit dem Bund um die Novellierung des Personenbeförderungsrechts relevant.

 

r die Frage der Ausweitung von On-Demand-Angeboten auf äere Stadtteile ist noch zu bedenken, dass nach allen bisher bekannten Daten und auch nach Aussage der kommerziellen Betreiber das Pooling am besten in dicht besiedelten, hoch verdichteten städtischen Bereichen mit vielen „digitalaffinen" Nutzerinnen und Nutzern gelingt. Insofern sind die Rahmenbedingungen in Gebieten außerhalb des S-Bahn-Rings in Stadtgebieten mit geringerer Bevölkerungsdichte tendenziell schlechter, um kommerzielles Pooling zu etablieren.

 

Ein flächendeckendes, im Wege der Daseinsvorsorge öffentlich finanziertes Rufbussystem in den äeren Stadtteilen wäre nur zu rechtfertigen, wenn es dort auch flächendeckende Erschließungsdefizite gäbe. Das trifft aber auf Berlin gerade nicht zu. Auch außerhalb des S-Bahnrings werden die Standards des Nahverkehrsplans 2019-2023 (NVP) erreicht, d.h. 96% der Berliner Bevölkerung haben einen Weg von maximal 400-500 m zur nächsten Haltestelle des ÖV, vielerorts auch wesentlich kürzer. Der NVP sieht deshalb Erprobungen von Rufbusangeboten gezielt nur in den Gebieten vor, in denen aus unterschiedlichen Gründen die Erschließung nicht optimal ist. Diese weniger gut angebundenen Gebiete wollen wir mit On-Demand Verkehren erschließen, dann aber als Teil des ÖV. Das Angebot zielt dabei nicht wie der aktuelle BerlKönig auf eine Direktverbindung zum Endziel des Fahrgastes, sondern soll die Anbindung zum nächsten hochleistungsfähigen Schienenverkehrsangebot sicherstellen. Nur so wird Verkehr vermieden und optimal gebündelt. Derzeit laufen Gespräche mit der BVG, wie eine Erprobung eines Rufbusangebots in im NVP beschriebenen Probegebieten gestaltet werden könnte. In den von Ihnen genannten Ortsteilen Britz, Buckow, Rudow und Gropiusstadt wurden allerdings keine Probegebiete identifiziert.

 

Insofern kommt eine Bestellung und Finanzierung eines stadtweiten Angebots nicht in Betracht; auch zumal der von der BVG gegenüber dem Abgeordnetenhaus benannte Zuschussbedarf von jährlich 43 Mio. Euro für ein flächendeckendes BerlKönig-Angebot in keinem angemessenen Verhältnis zum Mehrwert für die verkehrlichen Ziele des Landes (Verkehrswende, Daseinsvorsorge) steht.“

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 18.08.2020

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    22.01.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.11 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung überwiesen.

   
    12.02.2020 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 7 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Der antragstellenden Fraktion der Grünen ist bekannt, dass der Berlkönig auf Landesebene gerade einer kritischen Würdigung und Diskussion unterzogen wird. Gleichwohl wird das Angebot insbesondere im Süden des Bezirks für eine sinnvolle Ergänzung zum ÖPNV gehalten. Da für die Leistung eine Kreditkarte hinterlegt werden muss, wird folgender Änderungsantrag eingebracht.

 

„Das Bezirksamt möge sich bei den beteiligten Unternehmen dafür ein setzen, dass das Mobilitätsangebot "Berlkönig" sukzessive über den inneren S Bahn-Ring hinaus auch auf Britz, Buckow, Rudow und Gropiusstadt ausgeweitet wird. Ergänzend sollen die Bezah-lungsmöglichkeiten benutzer*innenfreundlicher gestaltet werden.“

 

Die Fraktionen der SPD und CDU treten dem Änderungsantrag bei.

 

Der BVV wird bei Enthaltung der Linken einstimmig die Annahme des Antrages in dieser Fassung empfohlen.

   
    26.02.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.10 - vertagt
   

vertagt

   
    09.03.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.61 - vertagt
   

vertagt

   
    02.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.10 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich bei den beteiligten Unternehmen dafür ein setzen, dass das Mobilitätsangebot "Berlkönig" sukzessive über den inneren S Bahn-Ring hinaus auch auf Britz, Buckow, Rudow und Gropiusstadt ausgeweitet wird. Ergänzend sollen die Bezahlungsmöglichkeiten benutzer*innenfreundlicher gestaltet werden.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN(2) und der Gr. FDP gegen die Stimmen der Fraktionslosen Zielisch bei Enthaltung der LINKEN(2) und der AfD beschlossen.

   
    03.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.4 - (offen)
   
   
    11.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.73 - vertagt
   

vertagt

   
    25.11.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.8 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Das Bezirksamt hat sich zunächst bei der BVG dafür eingesetzt, dass das Mobilitätsangebot BerlKönig sukzessive über den inneren S-Bahn-Ring hinaus auch auf Britz, Buckow, Rudow und Gropiusstadt ausgeweitet wird. Das Unternehmen hat das Bezirksamt wissen lassen, dass es den BerlKönig für einen wichtigen Baustein hält, um Mobilität in Berlin umweltfreundlich, inklusiv und unabhängig vom privaten PKW anbieten zu können. Auch steht es für die BVG außer Frage, dass der BerlKönig langfristig in ganz Berlin unterwegs sein sollte, also auch im südlichen Neukölln. Allerdings hat das Unternehmen auch darauf hingewiesen, dass Daseinsvorsorge von öffentlichen Geldern abhängig ist und es sich insoweit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Aufgabenträger in Verhandlungen befindet, wie der BerlKönig auf finanziell fundierte Füße gestellt werden kann.

 

Diesen Hinweis aufgreifend hat sich das Bezirksamt zum Anlass genommen, sich auch beim Senat für eine Ausweitung des Angebots einzusetzen. Im Ergebnis ist die folgende ausführliche, aber im Ergebnis nicht dem Anliegen der BVV entsprechende Antwort ergangen:

 

„Wie Sie sicherlich wissen, ist der aktuelle BerlKönig ein kommerzielles, eigenwirtschaftliches Projekt der BVG, das ohne öffentliche Zuschüsse nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sieht für Bedarfsverkehr („On-Demand-Verkehr") mit Pkw regulär nur den Gelegenheitsverkehr mit Taxen oder mit Mietwagen vor. Beide Verkehrsformen müssen im Interesse der Fahrgäste und des fairen Wettbewerbs bestimmte Vorgaben einhalten. Daher sind neue Verkehrsformen, die Komponenten dieser und anderer Verkehre vermischen, ohne deren Beschränkungen zu übernehmen, personenbeförderungsrechtlich nur unter engen Voraussetzungen und im Einzelfall zulässig.

 

Unabhängig von genehmigungsrechtlichen Fragen könnten On-Demand-Ride-Services vor dem Hintergrund der im Mobilitätsgesetz definierten Ziele einen Beitrag zur Verkehrsreduzierung und zum Umweltschutz leisten bzw. in Gebieten, die unterdurchschnittlich mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden sind, die Erschließung verbessern. Ein Umweltvorteil bzw. verringerter Verkehrsaufwand ist mit den neuen Angeboten aber nur dann verbunden, wenn sie ein sogenanntes „Pooling" (Bündelung separater Fahrtwünsche) umfassen und dieses erfolgreich umgesetzt wird. Entscheidend ist darüber hinaus, ob das Angebot überwiegend Personen anspricht, die andernfalls einzeln den eigenen Pkw genutzt hätten. Werden vor allem Fahrten mit dem Rad oder dem ÖPNV ersetzt, würde sich hingegen die Belastung der Stadt durch motorisierten Verkehr erhöhen. Die derzeit in Berlin laufende Erprobung von On-Demand-Verkehr, auch im Norden Neuköllns, dient u.a. der Erhebung entsprechender Daten, um auf deren Basis die verkehrliche Bewertung von neuen On-Demand-Angeboten als Chance oder Risiko für die nachhaltige Mobilität valide bewerten zu können. Die Erkenntnisse aus dem Erprobungsverkehr sind dabei auch für die Diskussion mit dem Bund um die Novellierung des Personenbeförderungsrechts relevant.

 

Für die Frage der Ausweitung von On-Demand-Angeboten auf äußere Stadtteile ist noch zu bedenken, dass nach allen bisher bekannten Daten und auch nach Aussage der kommerziellen Betreiber das Pooling am besten in dicht besiedelten, hoch verdichteten städtischen Bereichen mit vielen „digitalaffinen" Nutzerinnen und Nutzern gelingt. Insofern sind die Rahmenbedingungen in Gebieten außerhalb des S-Bahn-Rings in Stadtgebieten mit geringerer Bevölkerungsdichte tendenziell schlechter, um kommerzielles Pooling zu etablieren.

 

Ein flächendeckendes, im Wege der Daseinsvorsorge öffentlich finanziertes Rufbussystem in den äußeren Stadtteilen wäre nur zu rechtfertigen, wenn es dort auch flächendeckende Erschließungsdefizite gäbe. Das trifft aber auf Berlin gerade nicht zu. Auch außerhalb des S-Bahnrings werden die Standards des Nahverkehrsplans 2019-2023 (NVP) erreicht, d.h. 96% der Berliner Bevölkerung haben einen Weg von maximal 400-500 m zur nächsten Haltestelle des ÖV, vielerorts auch wesentlich kürzer. Der NVP sieht deshalb Erprobungen von Rufbusangeboten gezielt nur in den Gebieten vor, in denen aus unterschiedlichen Gründen die Erschließung nicht optimal ist. Diese weniger gut angebundenen Gebiete wollen wir mit On-Demand Verkehren erschließen, dann aber als Teil des ÖV. Das Angebot zielt dabei nicht — wie der aktuelle BerlKönig — auf eine Direktverbindung zum Endziel des Fahrgastes, sondern soll die Anbindung zum nächsten hochleistungsfähigen Schienenverkehrsangebot sicherstellen. Nur so wird Verkehr vermieden und optimal gebündelt. Derzeit laufen Gespräche mit der BVG, wie eine Erprobung eines Rufbusangebots in im NVP beschriebenen Probegebieten gestaltet werden könnte. In den von Ihnen genannten Ortsteilen Britz, Buckow, Rudow und Gropiusstadt wurden allerdings keine Probegebiete identifiziert.

 

Insofern kommt eine Bestellung und Finanzierung eines stadtweiten Angebots nicht in Betracht; auch zumal der von der BVG gegenüber dem Abgeordnetenhaus benannte Zuschussbedarf von jährlich 43 Mio. Euro für ein flächendeckendes BerlKönig-Angebot in keinem angemessenen Verhältnis zum Mehrwert für die verkehrlichen Ziele des Landes (Verkehrswende, Daseinsvorsorge) steht.“

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 18.08.2020

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 8  
Ampelanlage Neudecker Weg Ecke August-Fröhlich Straße  
Enthält Anlagen
1441/XX  
Ö 9  
Ordnungsamtmitarbeiter und Objektschutzmitarbeiter – Nur noch zu zweit auf Streife  
Enthält Anlagen
1581/XX  
Ö 10  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 11  
Protokollabstimmung      
Ö 12  
Verschiedenes      
Ö 13  
Nächste Sitzung am 11. März 2020      
               
 
 

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