Drucksache - 1638/XX  

 
 
Betreff: Fußgänger im Krischanweg schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzBm/Fin
Verfasser:1. Schulze, Karsten
2. Beitritt: SPD, Grüne
Hikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
22.01.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Ausschussberatung
12.02.2020 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
26.02.2020 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
09.03.2020 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
02.06.2020 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
28.04.2021 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung VTO
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages im folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Krischanweg zwischen Malchiner Str. und Korlinweg auf der südlichen Straßenseite Maßnahmen zu prüfen, um ein Durchfahren von Auto- oder Motorradfahrern auf dem Gehweg zu verhindern. Hier sind insbesondere Poller- oder Barkenlösungen sowie Fahrradbügel zu prüfen.

 

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Krischanweg zwischen Malchiner Str. und Korlinweg auf der südlichen Straßenseite Maßnahmen zu prüfen, um ein Durchfahren von Auto- oder Motorradfahrern auf dem Gehweg zu verhindern. Hier sind insbesondere Poller- oder Barkenlösungen zu prüfen.

 

-Schlussbericht-

 

Das Straßen- und Grünflächenamt hat die Möglichkeiten geprüft, anstatt von Pollern Fahrradbügel aufzustellen. Dafür müssen bestimmte bauliche Mindeststandards erfüllt werden, was die zur Verfügung stehenden Breiten betrifft. Der südliche Gehweg im Krischanweg verfügt über einen zwischen ca. 90 cm breiten Unterstreifen zur Fahrbahn hin, eine 1,00 m breite Plattenbahn und einen Oberstreifen von ca. 1 m. Im Regelfall können Fahrradbügel bei solchen schmalen Gehwegen nur parallel zum Straßenbord und mit einem Mindestabstand von 50 cm zur Fahrbahn aufgestellt werden. Praktisch betrachtet stünden die Fahrradbügel somit in der Flucht der vorhandenen Laternenmasten. Dieser Sicherheitsabstand ist immer einzuhalten. Diese würde bedeuten, dass Fahrräder, die auf der rechten Seite des Bügels abgestellt werden, mit dem Lenker oder Anbauten z.B. Anhänger in die ohnehin schon sehr schmale Gehbahn hineinreichen würden. Dies entspricht aber nicht einer behindertengerechten Anordnung. Die Plattenbahn soll ohne Einschränkungen benutzbar bleiben.

 

Dementsprechend müsste, der Gehwegabschnitt auf der besagten Länge umgepflastert werden, mit der Folge, dass die vorhandene Plattenbahn um ca. 25 cm in Richtung der Wohnhäuser versetzt wird. Der damit verbundene finanzielle Aufwand steht nach Auffassung des Bezirksamtes nicht im Verhältnis zum Nutzen.

 

Das Aufstellen von Pollern wäre technisch möglich und würde im Verhältnis zur Aufstellung von Fahrradbügeln die wirtschaftlichere Variante darstellen. Auf Grund der in Neukölln und auch in der Hufeisen-Siedlung häufig gegebenen Situation schmaler Restfahrbahnbreiten müssten Tausende von Pollern zum Schutz von Zufußgehenden aufgestellt werden. Das Bezirksamt stellt daher Poller nur in wenigen Ausnahmefällen auf, beispielsweise in provisorisch ausgebauten Straßen, die über keine Borde zur Trennung von Fahrbahn und Gehweg verfügen und gleichzeitig eine Sicherung des Fußverkehrs zwingend aus Gründen der Verkehrssicherheit (z.B. auch in der unmittelbaren Umgebung vor Schulen) notwendig ist. Die vorgenannten Kriterien treffen auf den Krischanweg allerdings nicht zu.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 06.04.2021

 

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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