Drucksache - 1648/XX
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Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung.
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt möge sich bei den beteiligten Unternehmen dafür ein setzen, dass das Mobilitätsangebot "Berlkönig" sukzessive über den inneren S Bahn-Ring hinaus auch auf Britz, Buckow, Rudow und Gropiusstadt ausgeweitet wird. Ergänzend sollen die Bezahlungsmöglichkeiten benutzer*innenfreundlicher gestaltet werden.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt möge sich bei den beteiligten Unternehmen dafür einsetzen, dass das Mobilitätsangebot "Berlkönig" sukzessive über den inneren S-Bahn-Ring hinaus auch auf Britz, Buckow, Rudow und Gropiusstadt ausgeweitet wird.
Begründung: Der "Berlkönig" ist eine sinnvolle Ergänzung des öffentlichen Nahverkehrsangebots. Dieses ist jedoch gerade innerhalb des S-Bahnrings gut ausgebaut, während es sich zum Stadtrand hin "ausdünnt". Gerade dort sollten daher zusätzliche Möglichkeiten etabliert werden.
-Schlussbericht-
Das Bezirksamt hat sich zunächst bei der BVG dafür eingesetzt, dass das Mobilitätsangebot BerlKönig sukzessive über den inneren S-Bahn-Ring hinaus auch auf Britz, Buckow, Rudow und Gropiusstadt ausgeweitet wird. Das Unternehmen hat das Bezirksamt wissen lassen, dass es den BerlKönig für einen wichtigen Baustein hält, um Mobilität in Berlin umweltfreundlich, inklusiv und unabhängig vom privaten PKW anbieten zu können. Auch steht es für die BVG außer Frage, dass der BerlKönig langfristig in ganz Berlin unterwegs sein sollte, also auch im südlichen Neukölln. Allerdings hat das Unternehmen auch darauf hingewiesen, dass Daseinsvorsorge von öffentlichen Geldern abhängig ist und es sich insoweit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Aufgabenträger in Verhandlungen befindet, wie der BerlKönig auf finanziell fundierte Füße gestellt werden kann.
Diesen Hinweis aufgreifend hat sich das Bezirksamt zum Anlass genommen, sich auch beim Senat für eine Ausweitung des Angebots einzusetzen. Im Ergebnis ist die folgende ausführliche, aber im Ergebnis nicht dem Anliegen der BVV entsprechende Antwort ergangen:
„Wie Sie sicherlich wissen, ist der aktuelle BerlKönig ein kommerzielles, eigenwirtschaftliches Projekt der BVG, das ohne öffentliche Zuschüsse nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sieht für
Unabhängig von genehmigungsrechtlichen Fragen könnten On-Demand-Ride-Services vor dem Hintergrund der im Mobilitätsgesetz definierten Ziele einen Beitrag zur Verkehrsreduzierung und zum Umweltschutz leisten bzw. in Gebieten, die unterdurchschnittlich mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden sind, die Erschließung verbessern. Ein Umweltvorteil bzw. verringerter Verkehrsaufwand ist mit den neuen Angeboten aber nur dann verbunden, wenn sie ein sogenanntes „Pooling" (Bün
Für die Frage der Ausweitung von On-Demand-Angeboten auf äußere Stadtteile ist noch
Insofern kommt eine Bestellung und Finanzierung eines stadtweiten Angebots nicht in Betracht; auch zumal der von der BVG gegenüber dem Abgeordnetenhaus benannte Zuschussbedarf von jährlich 43 Mio. Euro für ein flächendeckendes BerlKönig-Angebot in keinem angemessenen Verhältnis zum Mehrwert für die verkehrlichen Ziele des Landes (Verkehrswende, Daseinsvorsorge) steht.“
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 18.08.2020
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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