Auszug - Radinfrastruktur in der Hermannstr.  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 12.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:06 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Herr Götsche stellt die Planungen zur Schaffung einer Radinfra-struktur in der Hermannstraße anhand der dem Protokoll beigefüg-ten Präsentation vor. Während der 1. Planungsabschnitt zwischen Glasower Straße und Leinestraße schon weit fortgeschritten ist, be-findet sich der Nordabschnitt in Richtung Hermannplatz noch im Stadium der Vorplanung.

 

Im Ergebnis wird die Radinfrastruktur in der Hermannstraße aus einer Mischvariante aus Protected Bikelane und Radstreifen be-stehen. Durchgängige Protektion ist wegen erforderlicher 2. Ret-tungswege nicht umsetzbar. Ein baulicher Radweg wäre zu teuer und würde zudem eine viel längere Umsetzungsphase erfordern.

 

Für den KfZ-Verkehr werden mit Ausnahme gesonderter Abbiege-streifen in Kreuzungsbereichen nur noch eine Fahrspur je Rich-tung zur Verfügung stehen. Die Parkplätze werden um ca. 60 % von 110 auf 45 reduziert. Da in die Seitenräume nicht eingegriffen wird, werden Baumfällungen nicht erforderlich sein.

 

Verbesserungen für den Fußverkehr werden sich durch die Que-rungsmöglichkeiten an der neuen LSA in Höhe Thomasstraße und den Bau einer Mittelinsel in Höhe Schierker Straße ergeben. Dar-über hinaus werden Gehwegbereiche aber nicht umgestaltet.

 

Die Fraktion der Linken und der CDU halten den Wegfall von Parkplätzen in der genannten Größenordnung für problematisch, da zum einen in den Kiezen ohnehin schon wildes Parken zu ver-zeichnen und es zum anderen für Wirtschaftsverkehre wie bei-spielsweise Pflegedienste hinderlich ist. Auf entsprechende Nach-frage erklärt die Verwaltung, dass die Errichtung von Parkhäusern nicht in Überlegung und die Neuaufteilung des Straßenraums im Übrigen Vorgabe des Mobilitätsgesetzes ist.

 

Der Hinweis aus der CDU-Fraktion, dass die Hermannstraße nach dem Umbau den Verkehr bei Sperrung des Britzer Tunnels nicht aufnehmen kann, geht aus Sicht der Verwaltung fehl. Denn in sol-chen Fällen wird nicht in die Hermannstraße, sondern in die Gra-destraße und Späthstraße ausgewichen. Zudem handelt es sich für den KfZ-Verkehr nur um eine Reduzierung von einer halben Spur. Schon jetzt ist die momentan eineinhalb spurige Hermann-straße alles andere als leistungsfähig. Künftig werden die Fahrspu-ren zumindest eindeutiger geordnet und strukturiert sein.

 

Die Bedenken der Fraktion der Linken hinsichtlich des häufigen Wechsels der Angebotsvarianten für den Radverkehr werden von der Verwaltung nicht geteilt. Sicherlich werden sich Radfahrende mehrfach auf andere Situationen einstellen müssen. Die ist aber aus Sicht der Verwaltung kein Grund, auf die Protektion ganz zu verzichten und nur Radstreifen einzurichten.

 

Auf Nachfrage der CDU-Fraktion wird erläutert, dass der BVV hier keinerlei Entscheidungsvorbehalt hat. Da es sich um eine Haupt-verkehrsstraße handelt, obliegt dies allein dem Senat. Insoweit sind die vorgestellten Pläne mit diesem auch bereits vorabgestimmt.


 
 

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