Tagesordnung - 34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung  

 
 
Bezeichnung: 34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
Datum: Mi, 12.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:06 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Radinfrastruktur in der Hermannstr.      
Ö 3  
Erinnerung an Buckower Felder in Straßennamen bewahren  
Enthält Anlagen
1425/XX  
Ö 4  
Fußgänger im Krischanweg schützen  
Enthält Anlagen
1638/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages im folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Krischanweg zwischen Malchiner Str. und Korlinweg auf der südlichen Straßenseite Maßnahmen zu prüfen, um ein Durchfahren von Auto- oder Motorradfahrern auf dem Gehweg zu verhindern. Hier sind insbesondere Poller- oder Barkenlösungen sowie Fahrradbügel zu prüfen.

 

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Krischanweg zwischen Malchiner Str. und Korlinweg auf der südlichen Straßenseite Maßnahmen zu prüfen, um ein Durchfahren von Auto- oder Motorradfahrern auf dem Gehweg zu verhindern. Hier sind insbesondere Poller- oder Barkenlösungen zu prüfen.

 

-Schlussbericht-

 

Das Straßen- und Grünflächenamt hat die Möglichkeiten geprüft, anstatt von Pollern Fahrradbügel aufzustellen. Dafür müssen bestimmte bauliche Mindeststandards erfüllt werden, was die zur Verfügung stehenden Breiten betrifft. Der südliche Gehweg im Krischanweg verfügt über einen zwischen ca. 90 cm breiten Unterstreifen zur Fahrbahn hin, eine 1,00 m breite Plattenbahn und einen Oberstreifen von ca. 1 m. Im Regelfall können Fahrradbügel bei solchen schmalen Gehwegen nur parallel zum Straßenbord und mit einem Mindestabstand von 50 cm zur Fahrbahn aufgestellt werden. Praktisch betrachtet stünden die Fahrradbügel somit in der Flucht der vorhandenen Laternenmasten. Dieser Sicherheitsabstand ist immer einzuhalten. Diese würde bedeuten, dass Fahrräder, die auf der rechten Seite des Bügels abgestellt werden, mit dem Lenker oder Anbauten z.B. Anhänger in die ohnehin schon sehr schmale Gehbahn hineinreichen würden. Dies entspricht aber nicht einer behindertengerechten Anordnung. Die Plattenbahn soll ohne Einschränkungen benutzbar bleiben.

 

Dementsprechend müsste, der Gehwegabschnitt auf der besagten Länge umgepflastert werden, mit der Folge, dass die vorhandene Plattenbahn um ca. 25 cm in Richtung der Wohnhäuser versetzt wird. Der damit verbundene finanzielle Aufwand steht nach Auffassung des Bezirksamtes nicht im Verhältnis zum Nutzen.

 

Das Aufstellen von Pollern wäre technisch möglich und würde im Verhältnis zur Aufstellung von Fahrradbügeln die wirtschaftlichere Variante darstellen. Auf Grund der in Neukölln und auch in der Hufeisen-Siedlung häufig gegebenen Situation schmaler Restfahrbahnbreiten müssten Tausende von Pollern zum Schutz von Zufußgehenden aufgestellt werden. Das Bezirksamt stellt daher Poller nur in wenigen Ausnahmefällen auf, beispielsweise in provisorisch ausgebauten Straßen, die über keine Borde zur Trennung von Fahrbahn und Gehweg verfügen und gleichzeitig eine Sicherung des Fußverkehrs zwingend aus Gründen der Verkehrssicherheit (z.B. auch in der unmittelbaren Umgebung vor Schulen) notwendig ist. Die vorgenannten Kriterien treffen auf den Krischanweg allerdings nicht zu.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 06.04.2021

 

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    22.01.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 13.1 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung überwiesen.

   
    12.02.2020 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, im Krischan-weg zwischen Malchiner Straße und Korlinweg auf der südlichen Straßenseite Maßnahmen zu prüfen, um ein Befahren des Geh-weges zu verhindern. Hier sollen insbesondere Poller- oder Bar-kenlösungen geprüft werden.

 

Herr Hikel weist darauf hin, dass der Krischanweg Bestandteil des denkmalgeschützen Ensembles der Hufeisen-Siedlung ist. Der An-trag beschreibt die Situation, wenn sich Fahrzeuge begegnen und in Folge der schmalen Fahrbahn auf den Gehweg ausweichen. Der Einbau von Pollern und Barken ist grundsätzlich technisch möglich. Aufgrund der in Neukölln und auch in der Hufeisen-Siedlung häufig gegebenen Situation schmaler Restfahrbahnbrei-ten müssten durch das Bezirksamt aber sehr viele Poller zum Schutz von Zufußgehenden aufgestellt werden.

 

Es ist nicht Intention der antragstellenden Fraktion der CDU, dass alle 2 Meter Poller angebracht werden müssen. Vielmehr werden 1-2 Poller zwischen den Laternen für ausreichend erachtet. Auf Hinweis der Fraktion der Grünen stellt sie folgenden Änderungsan-trag zur Abstimmung.

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, im Krischanweg zwischen Malchiner Str. und Korlinweg auf der südlichen Straßenseite Maßnahmen zu prüfen, um ein Durchfahren von Auto- oder Motorradfahrern auf dem Gehweg zu verhindern. Hier sind insbesondere Poller- oder Barken-lösungen sowie Fahrradbügel zu prüfen.“

 

Die Fraktionen der SPD und Grünen treten dem Änderungsantrag bei.

 

Der BVV wird einstimmig die Annahme des Antrages in dieser Fassung empfohlen.

   
    26.02.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.9 - vertagt
   

vertagt

   
    09.03.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.60 - vertagt
   

vertagt

   
    02.06.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.9 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages im folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, im Krischanweg zwischen Malchiner Str. und Korlinweg auf der südlichen Straßenseite Maßnahmen zu prüfen, um ein Durchfahren von Auto- oder Motorradfahrern auf dem Gehweg zu verhindern. Hier sind insbesondere Poller- oder Barkenlösungen sowie Fahrradbügel zu prüfen.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD(3) und der Gr. FDP bei Enthaltung der AfD(1) beschlossen.

   
    28.04.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.12 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Das Straßen- und Grünflächenamt hat die Möglichkeiten geprüft, anstatt von Pollern Fahrradbügel aufzustellen. Dafür müssen bestimmte bauliche Mindeststandards erfüllt werden, was die zur Verfügung stehenden Breiten betrifft. Der südliche Gehweg im Krischanweg verfügt über einen zwischen ca. 90 cm breiten Unterstreifen zur Fahrbahn hin, eine 1,00 m breite Plattenbahn und einen Oberstreifen von ca. 1 m. Im Regelfall können Fahrradbügel bei solchen schmalen Gehwegen nur parallel zum Straßenbord und mit einem Mindestabstand von 50 cm zur Fahrbahn aufgestellt werden. Praktisch betrachtet stünden die Fahrradbügel somit in der Flucht der vorhandenen Laternenmasten. Dieser Sicherheitsabstand ist immer einzuhalten. Diese würde bedeuten, dass Fahrräder, die auf der rechten Seite des Bügels abgestellt werden, mit dem Lenker oder Anbauten – z.B. Anhänger – in die ohnehin schon sehr schmale Gehbahn hineinreichen würden. Dies entspricht aber nicht einer behindertengerechten Anordnung. Die Plattenbahn soll ohne Einschränkungen benutzbar bleiben. Dementsprechend müsste, der Gehwegabschnitt auf der besagten Länge umgepflastert werden, mit der Folge, dass die vorhandene Plattenbahn um ca. 25 cm in Richtung der Wohnhäuser versetzt wird. Der damit verbundene finanzielle Aufwand steht nach Auffassung des Bezirksamtes nicht im Verhältnis zum Nutzen. Das Aufstellen von Pollern wäre technisch möglich und würde im Verhältnis zur Aufstellung von Fahrradbügeln die wirtschaftlichere Variante darstellen. Auf Grund der in Neukölln und auch in der Hufeisen-Siedlung häufig gegebenen Situation schmaler Restfahrbahnbreiten müssten Tausende von Pollern zum Schutz von Zufußgehenden aufgestellt werden. Das Bezirksamt stellt daher Poller nur in wenigen Ausnahmefällen auf, beispielsweise in provisorisch ausgebauten Straßen, die über keine Borde zur Trennung von Fahrbahn und Gehweg verfügen und gleichzeitig eine Sicherung des Fußverkehrs zwingend aus Gründen der Verkehrssicherheit (z.B. auch in der unmittelbaren Umgebung vor Schulen) notwendig ist. Die vorgenannten Kriterien treffen auf den Krischanweg allerdings nicht zu. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 06.04.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 5  
Einbahnstraße Prierosser  
Enthält Anlagen
1641/XX  
Ö 6  
Defekter Notwasserbrunnen Geygerstraße  
Enthält Anlagen
1643/XX  
Ö 7  
"Berlkönig" soll auch im Süden regieren  
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Ampelanlage Neudecker Weg Ecke August-Fröhlich Straße  
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1581/XX  
Ö 10  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 11  
Protokollabstimmung      
Ö 12  
Verschiedenes      
Ö 13  
Nächste Sitzung am 11. März 2020      
               
 
 

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