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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Annahme der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Neu- und Erweiterungsbauten |
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Ö 3 |
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Einstellung von Bebauungsplänen:
B-Plan XIV-B6 (Rudower Straße/Neuköllner Straße)
B-Plan XIV-B7 (Neuköllner Straße)
B-Plan XIV-B8 (Waltersdorfer Chaussee)
B-Plan 8-51 (Stadtplatz Lahnstraße/Oberhafen) |
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Ö 4 |
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Beratung des Haushalts 2012/2013 (insbesondere Kapitel 4610-4630) |
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Ö 5 |
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Bezahlbaren Wohnraum schaffen |
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0086/XIX |
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Ö 6 |
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Späthstraßenbrücke öffnen - Einheit vollenden |
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0087/XIX |
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VORLAGE |
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei entsprechenden Stellen dafür einzusetzen bzw. selbst Maßnahmen zu ergreifen, um - den Stacheldraht an der Späthstraßenbrücke entfernen zu lassen;
- die Späthstraßenbrücke für Fußgänger, Radfahrer, Skater und Rollstuhlfahrer zugänglich zu machen;
- an der Späthstraßenbrücke eine Tafel anzubringen, auf der die Geschichte der denkmalgeschützten Brücke und die Bedeutung des Namensgebers für die Neuköllner Lokalgeschichte erläutert werden.
Begründung: Seit 2002 ist die Späthstraßenbrücke für den Straßenverkehr durch die Eröffnung der Neuen Späthstraßenbrücke, die in eine Brücke über die Bundesautobahn 113 übergeht, obsolet geworden. Die 1906 erbaute und als einzige von der Sprengungsaktion der Wehrmacht zum Kriegsende verschont gebliebene Teltowkanalbrücke war durch die demontierte Fahrbahnplatte während der Teilung Deutschlands ein Symbol für die Teilung und nach der Wiederinstandsetzung 1992 ein Symbol für Einheit. Deshalb ist der Stacheldraht an den Brückenzugängen unhaltbar. Für die Anwohner und Koloniebewohner auf der Westseite des Teltowkanals ist es ein Qualitätsgewinn, schneller auf den Mauerradweg zu gelangen. -Schlussbericht- Die Späthstraßenbrücke wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Bundesautobahn BAB A 113 verkehrsrechtlich entwidmet und stillgelegt. Das sich im Eigentum der Bundeswasserstraßenverwaltung befindliche Brückenbauwerk müsste vom Land Berlin zunächst erworben und danach als Verkehrsverbindung für den Fuß- und Radverkehr neu gewidmet werden. Darüber hinaus müssten neue Zufahrtsrampen auf der östlichen Seite des Teltowkanals errichtet werden. Bislang hatte der Senat hierfür kein verkehrliches Erfordernis gesehen. Das Bezirksamt Neukölln prüft aktuell den Sachverhalt vor dem Hintergrund der neuen Radverkehrspolitik und beabsichtigt, an den Senat mit dem Vorschlag heranzutreten, die Späthbrücke als zusätzliche Anbindung an die geplante Radschnellroute entlang der Autobahntrasse zu nutzen. Die BVV hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 21.06.2017 erneuert. Über die weitere Entwicklung wird das Bezirksamt daher im Zusammenhang mit dem Beschluss der BVV Drs. Nr. 0220/XX berichten. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an. Berlin-Neukölln, den . August 2017 Dr. Franziska Giffey Bezirksbürgermeisterin |
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25.01.2012 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 13.9 - überwiesen |
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Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei entsprechenden Stellen dafürDas Bezirksamt wird gebeten, sich bei entsprechenden Stellen dafür einzusetzen bzw. selbst Maßnahmen zu ergreifen, um - den Stacheldraht an der Späthstraßenbrücke entfernen zu lassen;
- die Späthstraßenbrücke für Fußgänger, Radfahrer, Skater und Rollstuhlfahrer zugänglich zu machen;
- an der Späthstraßenbrücke eine Tafel anzubringen, auf der die Geschichte der denkmalgeschützten Brücke und die Bedeutung des Namensgebers für die Neuköllner Lokalgeschichte erläutert werden.
Der Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Stadtentwicklung wird einstimmig zugestimmt.
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14.02.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 6 - vertagt |
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Der Antrag wird von Herrn Schulze erläutertDer Antrag wird von Herrn Schulze erläutert. Herr Scharmberg erklärt, dass die Brücke unter Denkmalschutz steht. Mit dem Thema wurde sich bereits mehrfach auseinander gesetzt. Eine Grundsanierung der Brücke wurde durch die zuständige Behörde bereits abgelehnt. Der ursprüngliche Zweck der Brücke ist entfallen. Insofern wird diese auch nicht mehr frei gegeben. Herr BzStR Blesing ergänzt, dass es bereits einen Sinn entsprechenden Antrag gab. Bei Verfolgung des Antrages hat das Bezirksamt die Auskunft vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt erhalten, die auch Eigentümer der Brücke sind, dass die Intention des Antrages nachvollzogen werden kann. Jedoch ist für die Zugänglichkeit der Brücke für die Öffentlichkeit eine gefahrenlose Benutzung Voraussetzung. Das wiederum setzt eine kostspielige Sanierung der Brücke voraus, die fiskalischen Mittel sind jedoch nicht vorhanden. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt setzt insoweit eine erneute Inbetriebnahme aus. Herr Jendralski bittet die CDU Fraktion, den Antrag zurückzuziehen, Herr Schulze bittet um Zurückstellung. Im Ergebnis stellt Herr Biedermann den Antrag zurück.
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26.05.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 8 - vertagt |
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Herr Dobberke bitte um eine letzte Rückstellung und Wiederaufnahme auf der TO der nächsten AusschusssitzungHerr Dobberke bitte um eine letzte Rückstellung und Wiederaufnahme auf der TO der nächsten Ausschusssitzung. Der Antrag wird im Ergebnis zurückgestellt.
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13.10.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung |
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Ö 9 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Herr Dobberke erklärt die Intention des AntragesHerr Dobberke erklärt die Intention des Antrages. Herr BzStR Blesing erinnert daran, dass die Brücke unter Denkmalschutz steht. Das Wasser-und Schifffahrtsamt hatte sich seiner Zeit gegen die Unterschutzstellung ausgesprochen. Eine Instandsetzung wird ausgeschlossen. Herr Scharmberg geht davon aus, dass irgendwann Sicherungsmaßnahmen an der Brücke vorzunehmen sind. Herr Dobberke erklärt, dass die Argumentation nicht im Gegensatz zum Antrag stünde. Im Ergebnis wird der Antrag einstimmig beschlossen.
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09.12.2015 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 11.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
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Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung: Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei entsprechenden Stellen dafür einzusetzen bzw. selbst Maßnahmen zu ergreifen, um - den Stacheldraht an der Späthstraßenbrücke entfernen zu lassen;
- die Späthstraßenbrücke für Fußgänger, Radfahrer, Skater und Rollstuhlfahrer zugänglich zu machen;
- an der Späthstraßenbrücke eine Tafel anzubringen, auf der die Geschichte der denkmalgeschützten Brücke und die Bedeutung des Namensgebers für die Neuköllner Lokalgeschichte erläutert werden.
Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.
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06.09.2017 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 14.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen |
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Ö 7 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 8 |
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Verschiedenes |
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Ö 9 |
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Protokoll der 2. Sitzung |
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Ö 10 |
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Nächste Sitzung |
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