Auszug - Neu- und Erweiterungsbauten
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Herr Bezirksstadtrat Blesing berichtet über die Anträge in Kurzform:
1 Kw.
- Gutschmidtstr.: Erweiterung eines Kauflandstandortes um einen Getränkemarkt inklusive Leergutlagerung. Das ehemalige DHL Gebäude wird dafür umgebaut. Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme des Büros Junker und Kruse. Ergebnis: mit Auflagen möglich - Mittelbuschweg: Antrag auf Nutzungsänderung des ehemaligen Kesselhauses und Lagerhauses: Umbau zu einer Gaststätte mit Veranstaltungsraum (Hochzeitssaal). Zulässig, da Gewerbegebiet.
2. Kw.
Britzer Damm 154: Antrag auf erneute Umnutzung des ehemaligen Postamtes: Eigentümer beantragt die Modernisierung zweier Cafés zu einer Sportsbar (Wettbüro). Dem Antrag muss zugestimmt werden.
3. Kw.
- Kirchhofstr. 10: eine ehemalige Gaststätte soll zu 2 Cafés umgebaut werden - Juliushof 7: Firma Romator: Eröffnung Fabrikation von Rollläden, Markisen und Wintergärten
4. Kw.
Bendastr. 5/ Delbrückstr.: Antrag auf Umnutzung einer ehemaligen Ladenwohnung für die Errichtung einer von der SenBJW genehmigten privaten Schule, der Antrag auf Baugenehmigung für den Sonderbau wurde jetzt erst gestellt, obwohl die Schule offenbar schon seit einem Jahr existiert
5. Kw.
- Britzer Damm 20: 2 Gewerbeeinheiten sollen zu einer Schank- und Speisewirtschaft zusammengelegt werden - Rudow: Dibag Industriebau AG wird weiterhin neuen Standort Köpenicker Str./ Kanalstr. erweitern - Kottbusser Damm 97: der Eigentümer eines Altbaumehrfamilienhauses beantragt, die vorhandenen Wohnungen zu Ferienwohnungen ab dem 2. OG umzubauen. Eine Prüfung erfolgt derzeit.
Herr Biedermann erteilt den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit von Nachfragen: Herr Rämer fragt nach, ob der Vorbau des Lebensmittelmarktes „Bolu“ in der Hermannstr. 200 genehmigungspflichtig ist oder die Verwaltung über die Errichtung nicht in Kenntnis gesetzt wurde? Herr Borowski erkundigt sich, ob sich der Vorbau auf dem Straßenland befindet, was Herr Rämer verneint, da das Haus selbst zurückgesetzt ist. Die Frage, ob eine Baugenehmigung vorliegt, kann Herr Borowski ohne Prüfung nicht beantworten. Der Vorbau kann durchaus genehmigungsfrei sein.
Es gibt ansonsten keine weiteren Wortmeldungen.
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