Auszug - Einstellung von Bebauungsplänen: B-Plan XIV-B6 (Rudower Straße/Neuköllner Straße) B-Plan XIV-B7 (Neuköllner Straße) B-Plan XIV-B8 (Waltersdorfer Chaussee) B-Plan 8-51 (Stadtplatz Lahnstraße/Oberhafen)
B- Plan XIV 256 (Rudower Str.7/ Neuköllner Str.), B-Plan XIV-B7 (Neuköllner Str.), B-Plan XIV-B8 (Walterdorfer Chaussee) Herr Borowski erläutert, dass es sich um 3 generalisierte B-Pläne handelt, die in den 90-iger Jahren aufgestellt wurden, da zu befürchten war, dass dort städtebauliche Entwicklungen entstehen, die vom Bezirk nicht erwünscht sind. Durch die Bebauungsplanentwürfe sollten hierbei insbesondere Reglungen zur Einschränkung der Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben und Schank- und Speisewirtschaften und zum Ausschluss von Vergnügungsstätten getroffen werden. Aufgrund der Gesetzesänderung ist das Gebiet nunmehr als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen und es können sich derartige Einrichtungen nicht mehr ansiedeln. Es besteht insofern kein Planungserfordernis mehr.
B-Plan 8-51 (Stadtplatz Lahnstr./Oberhafen) Das Plangebiet liegt im Bereich des Stadtentwicklungs- und Förderprogramms „Stadtumbau West“. Es gab bezirkliche Versuche, die Flächen des geplanten Stadtplatzes von dem Eigentümer zu erwerben. Alle Erwerbsverhandlungen sind jedoch gescheitert. Das Planungsziel – die Errichtung des Stadtplatzes ist somit nicht mehr gegeben.
Herr Wewer fragt, woran die Verhandlungen gescheitert sind? Herr Borowski erklärt, dass der Eigentümer die Fläche offenbar zur Erweiterung seiner Gewerbebetriebe benötigt. Es besteht für den Bezirk weder Vorkaufs- noch Enteignungsrecht.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Der Ausschuss nimmt die Einstellungen der Bebauungspläne zur Kenntnis.
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