Auszug - Späthstraßenbrücke öffnen - Einheit vollenden
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Der Antrag wird von Herrn Schulze erläutert.
Herr Scharmberg erklärt, dass die Brücke unter Denkmalschutz steht. Mit dem Thema wurde sich bereits mehrfach auseinander gesetzt. Eine Grundsanierung der Brücke wurde durch die zuständige Behörde bereits abgelehnt. Der ursprüngliche Zweck der Brücke ist entfallen. Insofern wird diese auch nicht mehr frei gegeben.
Herr BzStR Blesing ergänzt, dass es bereits einen Sinn entsprechenden Antrag gab. Bei Verfolgung des Antrages hat das Bezirksamt die Auskunft vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt erhalten, die auch Eigentümer der Brücke sind, dass die Intention des Antrages nachvollzogen werden kann. Jedoch ist für die Zugänglichkeit der Brücke für die Öffentlichkeit eine gefahrenlose Benutzung Voraussetzung. Das wiederum setzt eine kostspielige Sanierung der Brücke voraus, die fiskalischen Mittel sind jedoch nicht vorhanden. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt setzt insoweit eine erneute Inbetriebnahme aus.
Herr Jendralski bittet die CDU Fraktion, den Antrag zurückzuziehen, Herr Schulze bittet um Zurückstellung. Im Ergebnis stellt Herr Biedermann den Antrag zurück.
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