Bezirksamtsbeschluss 03/22

Das Bezirksamt beschließt
den Abschluss der in der Anlage beigefügten Zielvereinbarung zur Förderung der Freiwilligenagentur für die Jahre 2021, 2022 und 2023.
Das Bezirksamt bindet sich mit einem Eigenanteil in Höhe von mindestens 28.500 € p.a. für die Zuwendung an einen Träger (aktuell AWO Kreisverband Südost e.V.). Die Mittel können ggf. auch nach erfolgter Ausschreibung als Leistungsvertrag vergeben werden.
Die Umsetzung der Zielvereinbarung steht unter Haushaltsvorbehalt und obliegt der fachlich zuständigen OE – Stabsstelle für Dialog und Zukunft – im Rahmen der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung. Sie hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Ziele / Indikatoren erreicht und erforderliche Nachweise erbracht werden.
Die Durchführung des Beschlusses obliegt federführend dem Geschäftsbereich 1 – Stabsstelle für Dialog und Zukunft.