Bezirksamtsbeschluss 61/21 N

Das Bezirksamt beschließt im Anschluss an die Beschlüsse vom 23.02.1970 (BA-Vorlage Nr. 44/70) und 03.06.1997 (BA-Vorlage Nr. 74/97, ABl. S. 2739), das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIV-169 einzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XIV-169 umfasst die Grundstücke Silbersteinstraße 83 (tlw.), 87/87D (tlw.), 109, 113/121, Mariendorfer Weg 8, 9, 21-27, Bambachstraße 4, 5 und Hermannstraße 119 (tlw.) im Bezirk Neukölln.
Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplans bildet der Planausschnitt im Maßstab 1:5.000 vom 25.10.2021
b. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt Stadtplanung – beauftragt.