Bezirksamtsbeschluss 52/21 N

Das Bezirksamt beschließt
a) die in der Anlage aufgeführten Anpassungen des Zahlenteils zum Haushaltsplanentwurf 2022/2023 vom 07.09.2021 sowie
b) den Ausgleich der saldierten Anpassungen zu Lasten der bezirklichen Pauschalen 2022 bzw. 2023.
c) Sofern weitere haushaltsneutrale Veränderungen haushaltstechnisch erforderlich werden, sind diese umzusetzen. Dem Bezirksamt ist hierüber zu berichten (Schiebeliste-T).
d) Die Umsetzung des Beschlusses obliegt federführend der SE Finanzen.