Bezirksamtsbeschluss 48/21 N

Der Pandemiestab des Bezirksamtes Neukölln ist essenzieller Bestandteil bei der Eindämmung des neuartigen SARS-CoV-2 Virus. Um die Verbreitung des Virus einzudämmen, sind bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen worden. Dazu gehören neben der Fallermittlung und Kontaktnachverfolgung, die implementierte Teststrategie und die Anordnung der Quarantäne als direkte Maßnahme bei Infizierten und Verdächtigen. Weiterhin werden erhebliche Anstrengungen und Personalressourcen in die Aufklärungs- und Beratungsarbeit investiert, insbesondere um Ausbruchsgeschehen in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene möglichst zu vermeiden. Hierbei werden z.B. Hygienepläne und Risikoszenarien für die Einrichtungen geprüft bzw. bei der Erstellung unterstützt. Ferner wird durch den Pandemiestab auch die sozial-kompensatorische Betreuung der quarantänisierten Neuköllner und Neuköllnerinnen gewährleistet.
Um die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona Virus (SARS-CoV-2) zu verlangsamen und das Greifen der Eindämmungsmaßnahmen sicherzustellen, muss die Verwaltung handlungsfähig bleiben und entsprechende fachliche Unterstützung erhalten. Bereits mit BA-Beschluss vom Anfang Mai 2020 wurde das Gesund-heitsamt durch das Bezirksamt aufgefordert, Unterstüt-zungspersonal anderweitig zu akquirieren.

Daher war und ist es erforderlich, den Pandemiestab mit dem entsprechenden fachlichen Background, durch den Dienstleistungsvertrag mit dem Beratungszentrum für Hygiene, auszustatten.

Eine Aufrechterhaltung der Arbeit des Pandemiestabes wäre ohne die fachliche Unterstützung des Beratungszentrums Hygiene nicht möglich. Die Fachärztin für Hygiene übernimmt im Pandemiestab hinsichtlich der Eindämmung des SARS-CoV-2 Virus die nachfolgenden Aufgaben:

Tätigkeiten Beratungszentrum Hygiene:

• Begehungen zur Überprüfung der Covid19-Hygienekonzepte in den jeweiligen Einrichtungen
• Fortbildungen/Schulungen des Pandemiestabes
• anlassbezogene Begehungen aufgrund von Beschwerden
• Begehungen/Beratungen zu Wiedereröffnungsvoraussetzungen von Einrichtungen (Bädern, Fitnessstudios, Kultureinrichtungen)
• Klärung von persönlichen Schutzausrüstungen (Mundschutz, Handschuhe, Kittel, Desinfektionsmittel)