Bezirksamtsbeschluss 124/19

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am:
Drs. Nr.: /XX
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung

Entwurf zum Bebauungsplan 8-2-1. für das Grundstück Grenzallee 37 im Bezirk Neukölln

Nach Rücksendung des Bebauungsplans durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom Anzeigeverfahren gemäß § 6 Abs. 2 AGBauGB wurde die Begründung auf Grund von Hinweisen aktualisiert. Beanstandungen wurden nicht erhoben.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

a) Der vom Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – aufgestellte Bebauungsplan 8-2-1 vom 17.01.2018 für das Grundstück Grenzallee 37 im Bezirk Neukölln, sowie der Entwurf der Rechtsverord-nung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-2-1 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) sowie §12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen. Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 4.4 der anliegenden Begründung beschrieben.
c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-2-1 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

Berlin-Neukölln, den

  • Martin Hikel

    Jochen Biedermann

  • Bezirksbürgermeister

    Bezirksstadtrat

  • Begründung zum Bebauungsplan 124/19

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  • Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 8-2-1

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