Bezirksamtsbeschluss 70/19

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am:
Drs. Nr.: / XX
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung

Bebauungsplan XIV-60
(“Mohriner Allee / Buckower Damm”)

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-60 vom 30. Mai 2017 mit Deckblatt vom 04.09.2018 für das Gelände zwischen Mohriner Allee, Buckower Damm und Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn, das Grundstück Mohriner Allee 25 sowie Abschnitte der Mohriner Allee und des Buckower Dammes sowie der Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebau-ungsplans XIV-60 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Bauge-setzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) sowie §12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwal-tungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen.

Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festge-setzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 4.9 der anliegenden Begründung beschrieben.

c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-60 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

Berlin-Neukölln, den

  • Martin Hikel

    Jochen Biedermann

  • Bezirksbürgermeister

    Bezirksstadtrat

  • Beschluss 70-19 Anlage Bebauungsplan

    PDF-Dokument (1001.4 kB)