Bezirksamtsbeschluss 61/19

Beschlussentwurf:

a) Das Bezirksamt beschließt als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplanentwurf XIV-185ha, dass die Planungsinhalte des bisherigen Entwurfs beibehalten werden.

Das Bezirksamt beschließt ferner im Anschluss an den Bezirksamtsbeschluss Nr. 49/18 vom 13.02.2018 die Umstellung des Verfahrens auf das be-schleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Um-weltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIV-185ha bildet der Planausschnitt im Maßstab 1: 5.000 vom 01.03.2006.

b) Der Bebauungsplan XI)V-185ha bedarf des Beschlusses durch die Bezirksverordnetenversammlung.

c) Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der einzelnen Dienststellen aufgrund dieses Beschlusses ermittelt werden.

d) Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt Fachbereich – Stadtplanung – beauftragt.