Umwandlung in Eigentumswohnungen

Der Senat hat am 03.08.2021 und 21.09.2021 eine Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gemäß § 250 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB beschlossen. Die Verordnung gilt für das gesamte Berliner Stadtgebiet. Spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 tritt die Verordnung außer Kraft.

Somit ergeben sich zwei Umwandlungsverfahren für Berlin:

Altbauten im Prenzlauer Berg

Verfahren nach § 250 Baugesetzbuch (BauGB)

... gilt in ganz Berlin und regelt die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für Wohngebäude mit mehr als 5 Wohnungen Weitere Informationen

Altbauwohnhaus aus der Gründerzeit

Verfahren nach §172 Baugesetzbuch (BauGB)

... gilt in Gebieten mit sozialer Erhaltungsverordnung (Milieuschutzgebiete) für Objekte mit bis zu fünf Wohneinheiten Weitere Informationen