Schimmel in Innenräumen

Schimmelbefall

Gesundheitsgefahren durch Schimmelpilze

Schimmelpilze sind ein natürlicher Bestandteil unserer Umwelt. Auch in Innenräumen ist durch unser tägliches Leben (Abfall, Blumenerde, verdorbene Lebensmittel) oft mit Schimmelpilzen zu rechnen. Für eine gesunde Person ist die Inhalation luftgetragener Schimmelpilzsporen in den natürlich vorkommenden Konzentrationen nicht gefährlich, da die Abwehr- und Selbstreinigungsmechanismen der Atemwege diese potenziell schädlichen Organismen wirkungsvoll eliminieren.

Eine erhöhte Belastung der Innenraumluft mit Schimmelpilzsporen kann Allergien auslösen, Haut- und Schleimhautreizungen hervorrufen oder zu Entzündungen (z. B. der Lunge) führen. Selten können Schimmelpilze unter bestimmten Voraussetzungen bei abwehrgeschwächten Personen Infektionen (Mykosen, wie z.B. Aspergillosen) hervorrufen. Stoffwechselprodukte der Schimmelpilze verursachen den charakteristischen modrig-muffigen Schimmelpilzgeruch, der bei starker Ausprägung die Schleimhäute reizen und/oder Kopfschmerzen auslösen kann. Inwieweit bei Nutzung befallender Räume ein Gesundheitsrisiko besteht, hängt somit von der Art der Schimmelpilze, dem Ausmaß des Schimmelpilzbefalls und von der Veranlagung bzw. von gesundheitlichen Vorschädigungen des betreffenden Menschen ab.

Grundlagen des Schimmelpilzwachstums in Wohnräumen sind Feuchteschäden, die durch bauliche Mängel und/oder falsches Verhalten der Bewohner verursacht/begünstigt werden.

Die wichtigsten Ursachen können sein:
  • Mangelndes Lüften der Räume (z.B. nach Kochen, Waschen, Duschen, Wäschetrocknen)
  • Nicht ausreichendes Heizen bei kälteren Temperaturen
  • Mangelnde Austrocknung eines Neubaus
  • Fehlende oder unzureichende Wärmedämmung der Außenwände
  • Zustand nach Wasserschaden
  • Schäden am Außenputz oder Mauerwerk
  • Feuchtigkeitsundurchlässige Innenanstriche oder Innendämmungen

Bei Schimmelpilzwachstum in Wohnungen ist vorrangig die Ursache der Feuchtigkeit zu ermitteln und zu beseitigen, denn nur die Behebung der Befallsursachen führt zu dauerhaftem Verschwinden des Schimmelpilzbefalls.

Vorgehen bei Schimmelbefall

Ist der Schimmelpilzbefall durch Ihr Wohnverhalten verursacht, ändern Sie insbesondere die Heizungs- und Lüftungsgewohnheiten. Im Winter sollten die Räume nie völlig auskühlen. Ganzjährig sollte mehrfach täglich für fünf bis zehn Minuten bei weit geöffneten Fenstern gelüftet werden, besonders in Bad und Küche. Lange gekippte Fenster ermöglichen den Luftaustausch nur unzureichend. Die relative Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 30 und 50% liegen.

Zeigen Sie dem Vermieter den Schimmelpilzbefall bei Feuchteschaden durch Baumängel sofort schriftlich an und bitten um Mängelbeseitigung. Zu Mängeln zählen z. B. Risse in der Außenwand, eine schlechte Außendämmung, undichte Rohre, schadhafte Dächer oder unzureichende Heizung. Für die Beseitigung solcher Mängel ist die Hausverwaltung bzw. der Eigentümer des Hauses verantwortlich. Die Ursache muss unbedingt ermittelt und behoben werden. Es sollten so schnell wie möglich Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. Wichtig dabei ist die rasche und vollständige Trocknung der betroffenen Bereiche.

Falls die Hausverwalter bzw. der Eigentümer des Hauses nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf ihre Beschwerde reagiert, gibt es die Möglichkeit die Bau- und Wohnungsaufsicht Neukölln zu kontaktieren. Machen Sie dort Angaben zum Schadensbild und zu eventuell vorliegenden gesundheitlichen Beschwerden. Geben Sie die notwendigen Daten zur Wohnung an (Anschrift des Objekts incl. Angabe der Telefonnummer, Anschrift des Gebäudeeigentümers). Der Bereich Wohnen wird (erforderlichenfalls in Begleitung des Bereichs Gesundheit) eine Ortsbegehung vornehmen, zu der er unter anderem Bausubstanz und Raumklimamessungen zur Ursachenermittlung durchführt. Die Begehung hat ein Protokoll zur Folge, das Gebäudeeigentümer und Mieter zur Verfügung gestellt wird und Grundlage einer Schimmelpilzsanierung ist.

Fotografieren Sie die befallenen Stellen zur Beweissicherung, falls es zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter kommen sollte. Schimmelpilzbefall durch Baumängel ist ein Mietmangel. Lassen Sie sich entsprechend von einem/r Rechtsanwalt/anwältin beraten oder suchen Sie die Beratungsstellen von Mietervereinen auf.

Zu all diesen Fragen beraten wir Sie gerne. Messungen selbst werden aber weder vom Gesundheitsamt durchgeführt noch veranlasst. Das Gesundheitsamt hat in diesem Fall keine Handlungsbefugnis und kann nur beratend wirken.

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