Informationen für Wahlhelfende (Volksentscheid)

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Am 26. März 2023 können Berlinerinnen und Berliner ihre Stimme beim Volksentscheid zum Volksbegehren „Berlin 2030 klimaneutral“ abgeben.

Um auch hier einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen werden Freiwillige als Wahlhelfende gesucht. Notwendige Informationen erhalten Sie in Kürze auf dieser Seite.

  • Bereitschaftserklärung Volksentscheid 26.03.2023

    PDF-Dokument (105.7 kB)

  • Regelung zum Erfrischungsgeld 26.03.2023

    PDF-Dokument (66.6 kB)

  • Abholung der Abstimmungsunterlagen beim Bezirkswahlamt

    Urnenabstimmungslokal:
    Die abstimmungsvorstehenden Personen erhalten die Abstimmungsunterlagen am 25.03.2023 (09:00 – 12:00 Uhr) im BVV-Saal des Rathaus Neukölln.

    Briefabstimmungslokal:
    Die Unterlagen befinden sich bereits vor Ort im Briefwahlzentrum.

  • Rückgabe der Abstimmungsunterlagen beim Bezirkswahlamt

    Urnenabstimmungslokal:
    Die abstimmungsvorstehenden Personen bringen die Abstimmungsunterlagen nach Beendigung der Auszählung und Verpackung der Unterlagen zurück ins Rathaus Neukölln (BVV-Saal).

    Briefabstimmungslokal:
    Die Rückgabe erfolgt nach Beendigung der Auszählung und Verpackung der Unterlagen im Foyer des Briefwahlzentrums.

  • Informationen zum Erfrischungsgeld

    Urnenabstimmungslokal:
    • Wahlvorsteher und Wahlvorsteherinnen, Schriftführer und Schriftführerinnen, sowie jeweils deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen – 120,00 €
    • alle übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes – 100,00 €
    bei Inanspruchnahme von Freizeitausgleich:
    • Wahlvorsteher und Wahlvorsteherinnen, Schriftführer und Schriftführerinnen, sowie jeweils deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen – 70,00 €
    • alle übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes – 50,00 €

    Briefabstimmungslokal:
    • Wahlvorsteher und Wahlvorsteherinnen, Schriftführer und Schriftführerinnen, sowie jeweils deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen – 100,00 €
    • alle übrigen Mitglieder des Briefwahlvorstandes – 80,00 €

    bei Inanspruchnahme von Freizeitausgleich:
    • Wahlvorsteher und Wahlvorsteherinnen, Schriftführer und Schriftführerinnen, sowie jeweils deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen – 50,00 €
    • alle übrigen Mitglieder des Briefwahlvorstandes – 30,00 €

    Aufwandsersatz nach Ausübung des Ehrenamtes:
    • für die Teilnahme an einer Präsenzschulung – 40,00 €
    • für die Teilnahme an einer Onlineschulung – 25,00 €

    Aufwandsersatz für Reservewahlhelfer und Reservewahlhelferinnen:
    • für die Bereithaltung ohne abgerufen worden zu sein – 20,00 €

    Beförderung von Wahlunterlagen:
    • vom Bezirkswahlamt zum Wahlraum und zurück für ein Mitglied des Wahlvorstandes – jeweils 20,00 €
    • Nach vorheriger Abstimmung mit dem Bezirkswahlamt können auch höhere tatsächliche, nachgewiesene Aufwendungen erstattet werden.

    Die Auszahlung von Erfrischungsgeld (zusammen mit Schulungspauschale, Transportpauschale) erfolgt erst nach vollständiger Prüfung der Anwesenheit am Abstimmungstag. Die Anweisung der Erfrischungsgelder erfolgt voraussichtlich zwischen dem 03.04.2023 und 26.04.2023.

  • Informationen zum Freizeitausgleich für Dienstkräfte der Berliner Verwaltung (unter Vorbehalt der Veröffentlich der Regelung)

    Urnenabstimmungslokal:
    • Beisitzende – 1 Tag Dienstbefreiung
    • Schriftführende und ihre Stellvertretung – 1,5 Tage Dienstbefreiung
    • Vorstehende sowie ihre Stellvertretung – 2 Tage Dienstbefreiung

    Briefabstimmungslokal:
    • Beisitzende – 0,5 Tage Dienstbefreiung
    • Schriftführende und ihre Stellvertretung – 1 Tag Dienstbefreiung
    • Vorstehende und ihre Stellvertretung – 1,5 Tage Dienstbefreiung

    Unterstützungskräfte
    • je nach Einsatz wie im Urnenwahllokal oder Briefwahllokal eingesetzte Beisitzende
    • bei Wahrnehmung einer Funktion mit Schulungserfordernis wie im Urnenwahllokal oder Briefwahllokal eingesetzte Schriftführende

    Schulungsteilnahme in Präsenz
    • Vorstehende, Schriftführende und jeweilige Stellvertretungen, entsprechende Unterstützungskräfte ergänzende Dienstbefreiung für die Zeit der Schulungsteilnahme

    Ende des Einsatzes am Abstimmungstag nach 21 Uhr
    • Dienstbefreiung von einem halben Tag
    • soweit dienstlich vertretbar Dienstbeginn am Tag nach der Abstimmung um 12:00 Uhr ohne weitere bezahlte Dienstbefreiung
    • Lehrkräfte – Dienstbefreiung für einen halben Unterrichtstag (Beginn individueller Dienst 11:30 Uhr oder Dienstende bereits 11:30 Uhr)

Schulungsunterlagen

  • Hinweise für die Abstimmungsvorstände (Schulungsunterlagen VE2023)

    PDF-Dokument (7.0 MB)

  • Hinweise für die Briefabstimmungsvorstände (Schulungsunterlagen VE2023)

    PDF-Dokument (6.2 MB)

  • Rechtsgrundlagen (VE2023)

    PDF-Dokument (2.4 MB)

Schulungsvideo für Abstimmungshelfende (Urnenabstimmungslokal)

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Formate: movingimage

Schulungsvideo für Abstimmungshelfende (Briefabstimmungslokal)

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