Urnenabstimmungslokal:
• Wahlvorsteher und Wahlvorsteherinnen, Schriftführer und Schriftführerinnen, sowie jeweils deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen – 120,00 €
• alle übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes – 100,00 €
bei Inanspruchnahme von Freizeitausgleich:
• Wahlvorsteher und Wahlvorsteherinnen, Schriftführer und Schriftführerinnen, sowie jeweils deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen – 70,00 €
• alle übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes – 50,00 €
Briefabstimmungslokal:
• Wahlvorsteher und Wahlvorsteherinnen, Schriftführer und Schriftführerinnen, sowie jeweils deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen – 100,00 €
• alle übrigen Mitglieder des Briefwahlvorstandes – 80,00 €
bei Inanspruchnahme von Freizeitausgleich:
• Wahlvorsteher und Wahlvorsteherinnen, Schriftführer und Schriftführerinnen, sowie jeweils deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen – 50,00 €
• alle übrigen Mitglieder des Briefwahlvorstandes – 30,00 €
Aufwandsersatz nach Ausübung des Ehrenamtes:
• für die Teilnahme an einer Präsenzschulung – 40,00 €
• für die Teilnahme an einer Onlineschulung – 25,00 €
Aufwandsersatz für Reservewahlhelfer und Reservewahlhelferinnen:
• für die Bereithaltung ohne abgerufen worden zu sein – 20,00 €
Beförderung von Wahlunterlagen:
• vom Bezirkswahlamt zum Wahlraum und zurück für ein Mitglied des Wahlvorstandes – jeweils 20,00 €
• Nach vorheriger Abstimmung mit dem Bezirkswahlamt können auch höhere tatsächliche, nachgewiesene Aufwendungen erstattet werden.
Die Auszahlung von Erfrischungsgeld (zusammen mit Schulungspauschale, Transportpauschale) erfolgt erst nach vollständiger Prüfung der Anwesenheit am Abstimmungstag. Die Anweisung der Erfrischungsgelder erfolgt voraussichtlich zwischen dem 03.04.2023 und 26.04.2023.