Geburtenregister

Sie sind gerade Eltern geworden oder die Geburt Ihres Kindes steht bevor? Für die in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geburtenregisters des Standesamtes Neukölln von Berlin gerne zur Verfügung.

Geburtsurkunden werden vom hiesigen Standesamt nur ausgestellt für Babys, die im Mutter-Kind-Zentrum des Vivantesklinikums Neukölln geboren wurden sowie für Hausgeburten in diesem Bezirk. Sollten Sie in Neukölln wohnen, jedoch in einem außerbezirklichen Krankenhaus das Kind entbinden, müssen Sie sich mit dem für den Geburtsbezirk zuständigen Standesamt in Verbindung setzen.

Welche Unterlagen sind zur Anmeldung der Geburt notwendig?

Auf keinen Fall genügt lediglich der Personalausweis bzw. der Reisepass.

Sofern Sie im Mutter-Kind-Zentrum des Vivantes Klinikums Neukölln entbunden haben, wird die Geburtsanzeige automatisch vom Krankenhaus an das Standesamt übermittelt. Sie müssen die Geburt Ihres Kindes nicht selbst anzeigen.

Gerne können Sie uns per Email unter

geburten@bezirksamt-neukoelln.de

Ihre Kontaktdaten mitteilen. Bitte geben Sie dazu folgende Informationen an:

1. Geburtsdatum des Kindes
2. Vor- und Familienname der Kindesmutter
3. Vor- und Familienname des Kindes
4. Ihre Rückrufnummer

Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, weisen jedoch darauf hin, dass dies aufgrund der Vielzahl der eingehenden Emails eine gewisse Bearbeitungszeit erfordert.

Derzeit beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit etwa vier Wochen, je nach Kapazitäten und Einzelfall kann die Bearbeitungszeit abweichen. Von mehrfachen Anfragen per Email bitten wir abzusehen, da die Beantwortung zusätzlicher Emails die Bearbeitung der eingehenden Neugeburten verzögert.

Eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist derzeit nur mit Termin möglich.

Bei Zusendung der Geburtsurkunden Ihres Kindes müssen Sie zur Zeit mit einer Postlaufzeit von etwa einer Woche rechnen.

  • Namenserklärung Kind

    PDF-Dokument (17.5 kB)

Des Weiteren werden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vaterschaftsanerkennungen sowie Namenserteilungen beurkundet. Anlässlich der Beurkundung einer Neugeburt können diese Erklärungen, wenn sie nicht bereits vorgeburtlich beurkundet wurden, gleich beim Standesamt beurkundet werden.Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, wenn sie nicht miteinander verheiratet sind, bereits vorgeburtlich die o.g. Erklärungen vom Jugendamt, Standesamt oder einem Notar beurkunden zu lassen.

Sobald die Geburt Ihres Kindes beurkundet wurde, erhalten Sie 3 gebührenfreie Geburtsurkunden für die Beantragung von
  • Kindergeld
  • Elterngeld und
  • Mutterschaftshilfe (bei der Krankenkasse).

Diese Urkunden müssen im Original den jeweiligen Stellen vorgelegt werden.
Weitere Geburtsurkunden sind gebührenpflichtig. Geben Sie bitte deshalb auf dem Namenszettel unten an, wie viele zusätzliche Urkunden Sie benötigen.

Gebührentabelle:

  • Produkt:

    Gebühren:

  • Geburtsurkunde, Mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtenregister

    12 Euro

  • jede weitere Urkunde der selben Art bei gleichzeitiger Ausstellung

    6 Euro

  • Erklärung zur Namenführung

    25 Euro

  • Beurkundung einer Vaterschafts- / Mutterschaftsanerkennung

    40 Euro

  • Beurkundung einer Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung

    40 Euro

Des Weiteren haben Sie jetzt die Möglichkeit, die Geburt einer im Ausland geborenen Person mit deutscher Staatsangehörigkeit bei dem für den aktuellen Wohnsitz zuständigen Standesamt nachbeurkunden zu lassen. Da auch hier jeder Fall individuell ist, wenden Sie sich für Nachfragen bitte per E-Mail an das entsprechende Standesamt.

  • Produkt:

    Gebühren:

  • Antrag auf Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland

    80 Euro

  • Antrag auf Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland, sofern ausländisches Recht zu beachten ist

    160 Euro

Hinweis

Auf dem Service-Portal des Landes Berlin werden für die oben genannten Dienstleistungen die Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen und Formulare bereitgestellt. Über den Link A-Z Dienstleistungen kommen Sie direkt zu den Dienstleistungen.

Ansprechpartner

Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung.
Ihre Fragen richten Sie telefonisch bitte an (030) 90239-2129, -3004, -3636, -3697.

+++AKTUELLE INFORMATION+++

Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt.
Eine persönliche Vorsprache ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten vorrangig für die vorsprechenden Bürger da sind. Eine telefonische Erreichbarkeit kann daher zu diesen Zeiten nicht gewährleistet werden.

!NEU! App „Gesundes Neukölln"

Die App „Gesundes Neukölln unterstützt Familien mit Kindern zwischen 0 und 6 Jahren dabei, die für sie passenden Angebote in Ihrer Nachbarschaft oder im gesamten Bezirk Neukölln zu finden. Über eine praktische und attraktive Kartenansicht oder eine Listenübersicht können Sie alle verfügbaren Angebote finden und Details abrufen.
Unter dem Button “Geld” finden Sie einige Hinweise zu Kita-Gutschein, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Betreuungsgeld, Unterhaltsvorschuss.

Die App können Sie in iTunes oder im Google Play Store mit dem Suchbegriff “Gesundes Neukölln” oder hier direkt mit Hilfe der QR Codes abrufen.