Bebauungspläne liegen aus

Pressemitteilung vom 20.09.2018

Im Rathaus Neukölln liegen die Bebauungspläne 8-71, 8-86 und XIV-185ha aus, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs im Fachbereich Stadtplanung vom 24.09.2018 bis einschließlich 12.10.2018 eingesehen werden können.

Der Bebauungsplan 8-71 für den Bereich Neuköllnische Allee 1, 9 und 15 sowie für einen angrenzenden Abschnitt der Industriebahn in Neukölln schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Industriegebiet. Hierdurch soll die gewerblich-industrielle Nutzung am Standort gesichert und gestärkt werden. Andere Nutzungen, die hier verdrängend wirken können, sollen eingeschränkt beziehungsweise ausgeschlossen werden.

Der Bebauungsplan 8-86 für die Grundstücke Delbrückstraße 59-65, Glasower Straße 3-10, 60, 62-67 und Juliusstraße 3-10 in Neukölln sowie der Bebauungsplan XIV-185ha für die Grund-stücke Rungiusstraße 17/21 und Bürgerstraße 21, 25/31 im Ortsteil Britz sollen vorrangig Wohnungsneubau sowie die anteilige Errichtung mietpreisgebundenen Wohnraums ermöglichen.

Für den Bebauungsplan 8-86 ist die Festsetzung eines Urbanen Gebiets beabsichtigt. Neben der Sicherung bestehender Wohn- und Gewerbegebäude soll hierdurch auch die Errichtung einer Kindertagesstätte sowie die Unterbringung von Läden ermöglicht werden.

Für den Bebauungsplan XIV-185ha wird durch die Festsetzung als Mischgebiet vorhandenes Gewerbe planungsrechtlich gesichert und – neben dem Wohnungsneubau – auch die Errichtung einer Kindertagesstätte ermöglicht. Für die bestehenden Gemeinbedarfsnutzungen an der Rungiusstraße erfolgt eine be-standsbezogene Festsetzung als Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Kultur/Schule.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Möglichkeit, sich über die Planungen unterrichten zu lassen, mit den zuständigen Mitarbeitern des Fachbereichs Stadtplanung zu erörtern und hierzu Stellungnahmen abzugeben.

Darüber hinaus liegen die Bebauungspläne 8-36, 8-52ba und XIV-60 aus, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuch (Bebauungspläne 8-36, 8-52ba) bzw. der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (Bebauungsplan XIV-60), im Fachbereich Stadtplanung, eingesehen werden können. Die Auslegung der Bebauungspläne 8-36 und 8-52ba findet vom 24.09.2018 bis einschließlich 24.10.2018, die Auslegung des Bebauungsplans XIV-60 vom 24.09.2018 bis einschließlich 12.10.2018 statt.

Mit dem Bebauungsplan 8-36 für die Flächen der Siedlung „Neue Heimstatt“ in Neukölln, Ortsteil Buckow, sollen die städtebauliche Struktur und Eigenart der Siedlung mit ihren wesentlichen Bebauungs- und Gestaltungsmerkmalen planungsrechtlich gesichert werden. Die Flächen im Geltungsbereich sollen als Reines Wohngebiet, private Verkehrs- und Grünflächen sowie öffentliche Grünfläche festgesetzt werden. Die Sicherung der prägenden gestalterischen Merkmale der Siedlung soll durch zeichnerische und textliche Festsetzungen erfolgen.

Der Bebauungsplan 8-52ba schafft die planungsrechtlichen Vo-raussetzungen, um die ehemals gartenbaulich genutzten Grund-stücke Gockelweg 14 und 17 am Stadtrand Berlins als Allgemei-nes Wohngebiet zu entwickeln. Die Straßenverkehrsfläche des Gockelwegs wird in seiner heutigen Dimensionierung gesichert, soll aber künftig den Status einer privaten Verkehrsfläche erhal-ten.

Der Bebauungsplan XIV-60 für das Gelände zwischen Mohriner Allee, Buckower Damm und Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn, das Grundstück Mohriner Allee 25 sowie Abschnitte der Mohriner Allee und des Buckower Dammes sowie der Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz, soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung des Ge-werbegebietes schaffen. Mit den Festsetzungen im Bebauungs-plan sollen Nutzungen ausgeschlossen beziehungsweise ein-geschränkt werden, die geeignet sind, das Angebot an verfügba-ren Gewerbeflächen zu reduzieren sowie das Bodenpreisniveau am Standort nachhaltig zu verändern.

Die Öffentlichkeit ist innerhalb der Auslegungszeit eingeladen, sich zu informieren und Anregungen vorzubringen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, sich unmittelbar „online“ zu beteiligen.

Die Pläne sind Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr im Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin, Neubau, 7. Etage, einsehbar

Bebauungspläne 8-86 und XIV-185ha: Zimmer N 7013, Telefon: 90239-3379
Bebauungspläne 8-36 und XIV-60: Zimmer N 7004, Telefon: 90239-2998
Bebauungspläne 8-52ba und 8-71: Zimmer N 7004, Telefon: 90239-3364

Die Bebauungsplanentwürfe können im Internet eingesehen werden unter
http://www.berlin.de/bebauungsplaene-neukoelln

oder

https://mein.berlin.de/projects/ (https://mein.berlin.de/projects/)