Bebauungspläne liegen aus
Pressemitteilung vom 30.01.2018
Im Rathaus Neukölln liegen die Bebauungspläne 8-83 und 8-84 aus, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs im Fachbereich Stadtplanung vom 12.02.2018 bis einschließlich 02.03.2018 eingesehen werden können. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Möglichkeit, sich über die Planungen unterrichten zu lassen, mit den zuständigen Mitarbeitern des Fachbereichs Stadtplanung zu erörtern und hierzu Stellungnahmen abzugeben.
Der Bebauungsplan 8-83 soll Flächen nördlich des Koppelwegs im Ortsteil Britz vorrangig als Fläche für den Gemeinbedarf planungsrechtlich sichern, um so eine dringend benötigte Grundschule, einschließlich erforderlicher Sport- und Spielflächen, sowie eine Kindertagesstätte realisieren zu können. Durch die ergänzende Festsetzung von Grünflächen und Pflanzbindungen im Bebauungsplan soll eine vorsorgende Bewältigung der Eingriffe erfolgen.
Unmittelbar südlich angrenzend, auf dem Gelände zweier Gartenbaubetriebe zwischen Koppelweg und Mohriner Allee, soll im Bebauungsplan 8-84 ein neues Wohngebiet entstehen. Geplant sind hierbei sowohl eigentumsorientierte Wohnformen (vorwiegend Doppel- und Reihenhäuser) als auch Geschosswohnungsbau. Hierbei sollen auch preiswerte Sozialwohnungen realisiert werden. Die Wohnsiedlung wird durch eine private Erschließungsstraße erschlossen, zugleich soll eine Grünverbindung zwischen Koppelweg und Mohriner Allee realisiert werden.
Darüber hinaus liegen mehrere Bebauungspläne aus, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (Bebauungspläne 8-2-1, 8-14) bzw. der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (Bebauungspläne XIV-155b, XIV-185hb), im Fachbereich Stadtplanung vom 12.02.2018 bis einschließlich 14.03.2018 eingesehen werden können.
Der Bebauungsplan 8-2-1 soll das Grundstück Grenzallee 37 als Gewerbegebiet sichern. Dies entspricht sowohl der Bestandssituation (Umnutzung eines ehemaligen Discount-Möbelmarktes) als auch der bezirklichen Intention, die Ansiedlung von Fachmärkten einzuschränken. Da das Plangebiet unmittelbar an die Autobahntrasse grenzt, werden auch Regelungen zum Immissionsschutz getroffen. Zudem soll eine öffentlich nutzbare Wegeverbindung für Radfahrer und Fußgänger zwischen Neuköllner Schifffahrtskanal und Teltowkanal gesichert werden.
Der Bebauungsplan 8-14 für die Grundstücke Späthstraße 6, 9, 10/14, 16-19 und 21-23 im Ortsteil Britz, soll die vorhandenen gewerblich genutzten Gebiete langfristig planungsrechtlich sichern. Ziel ist die Beschränkung vorhandener Einzelhandelsbetriebe auf den vorliegenden Bestand und die Schaffung einer langfristigen Nutzungsperspektive für bestehenden Gewerbebetriebe. Gleichzeitig eröffnet der Bebauungsplan die Möglichkeit für die Ausbildung einer städtebaulichen Fassung des Raums durch eine straßenbegleitende Bebauung entlang der Südseite der Späthstraße.
Mit dem Bebauungsplan XIV-185hb im Ortsteil Britz sollen die gewachsenen Strukturen einer gemischten Nutzung im Bestand gesichert und ihre Weiterentwicklung ermöglicht werden. Dazu ist es in erster Linie notwendig, Wohnnutzungen planungsrechtlich zulässig zu machen. Die gewerblich genutzten Grundstücke Bürgerstraße 11, 15/17 werden aus immissionsschutzrechtlichen Gründen als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Die übrigen Grundstücke (Bürgerstraße 19, Jahnstraße 8/40, Priesterweg 2, 5/7 und 8/12) liegen künftig im Mischgebiet. Da das Plangebiet durch Verkehrslärm beeinträchtigt wird, werden auch Regelungen zum passiven Immissionsschutz getroffen.
Der Bebauungsplan XIV-155b für die Grundstücke Johannisthaler Chaussee 393/403, 409/411, 415, Wildmeisterdamm 264/286 und 290 im Ortsteil Buckow soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine den örtlichen Gegebenheiten entsprechende Nutzung und Bebauung schaffen. Mit der geplanten Nutzungsaufteilung – Gewerbegebiet und Mischgebiet – sollen die städtebauliche Situation aufgewertet und nachteilige Auswirkungen, die durch die Nachbarschaft von Wohnen und Gewerbe entstehen können, reduziert werden.
Die Pläne sind Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr im Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin, Neubau, 7. Etage, einsehbar
Für den Bebauungsplan 8-14: Zimmer N 7003, Telefon: 90239-2035
Für den Bebauungsplan 8-84: Zimmer N 7014, Telefon: 90239-2365
Für die Bebauungspläne 8-2-1 und XIV-185hb: Zimmer N 7004, Telefon: 90239-3364
Für die Bebauungspläne 8-83 und XIV-155b: Zimmer N 7004, Telefon: 90239-2998
Die Öffentlichkeit ist innerhalb der Auslegungszeit aufgefordert sich zu informieren und Anregungen vorzubringen. Dabei besteht auch die Möglichkeit, sich unmittelbar „online“ zu beteiligen.
Die Bebauungsplanentwürfe können auch im Internet eingesehen werden unter http://www.berlin.de/bebauungsplaene-neukoelln
Bezirksamt Neukölln
- Tel.: +49 30 90239 0
- Fax: +49 30 90239 3740
- E-Mail an die Zentrale Poststelle des Bezirksamtes Neukölln