Ohne Impfschutz im Gesundheitsamt - Keine Epidemiegefahr in Neukölln

Pressemitteilung vom 04.01.2018

In Neukölln besteht keine Gesundheitsgefahr durch fehlende Impfungen von Fachkräften im Gesundheitsamt. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Bezirksamtes Neukölln. Entgegen der Auffassung der Bundesregierung gibt es bisher keine gesetzliche Grundlage für die Erhebung des Impfstatus von Beschäftigten in Gesundheitsämtern. Auch eine verpflichtende Impfung ist bisher nicht möglich.

Eine freiwillige Umfrage in Neukölln hat nun ergeben, dass von 69 teilnehmenden Fachkräften nur zwei keinen Impfschutz gegen Masern, Röteln oder Mumps vorweisen können. Lediglich fünf weitere haben zudem keinen Impfschutz gegen Hepatitis A. In der Gesamtzahl enthalten sind auch diejenigen Beschäftigten, die bereits an einer dieser Krankheiten erkrankt waren und damit ebenfalls vor einer Neuinfektion geschützt sind.

Gesundheitsstadtrat Falko Liecke:

bq. Unsere Fachkräfte im Gesundheitsamt wissen um ihre Verantwortung für das Wohl aller Neuköllnerinnen und Neuköllner. Die Impfbereitschaft ist entsprechend hoch. Jährliche kostenfreie Impfberatungen und kostenlose Impfangebote tragen ebenfalls dazu bei, dass die Verbreitung von schweren Krankheiten durch unser Personal ausgeschlossen werden kann.

Entgegen der bisherigen Presseberichterstattung sind aber auch ungeimpfte Fachkräfte in Gesundheitsämtern kein Risiko für die Bevölkerung. Soweit der Verdachtsfall einer übertragbaren Krankheit bekannt wird, werden ausschließlich geimpfte Fachkräfte im Gefahrengebiet eingesetzt. Insofern ist ein nicht vorhandener Impfschutz eine Herausforderung in der Personalplanung aber in keinem Fall eine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung.

Falko Liecke fordert dennoch eine schnelle Anpassung des Infektionsschutzgesetzes: „Als Dienstherr muss ich die Möglichkeit haben, zukünftiges Personal nach ihrem Impfstatus und der zukünftigen Impfbereitschaft zu fragen. Eine Impfung muss im Zweifelsfall verpflichtend sein.“

Denn entgegen der Auffassung der Bundesregierung als Antwort auf eine Anfrage einer Bundestagsabgeordneten, gibt es derzeit offenbar keine rechtliche Grundlage für die Erhebung von Daten zum Impfschutz in Gesundheitsämtern. Eine rechtliche Prüfung findet derzeit durch das bezirkliche Rechtsamt statt.

Eine entsprechende Regelung gilt nach § 23 Absatz 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bereits in Krankenhäusern, Arztpraxen, Tageskliniken und anderen humanmedizinischen Heilberufen. Falko Liecke fordert nun eine schnelle Reaktion des Gesetzgebers, um auch die Gesundheitsämter in diese Aufzählung mit aufzunehmen.