Was ist der Gesundheitspass?
Eine mündliche und schriftliche Erstbelehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz, bei der Personen darüber informiert werden, bei welchen Erkrankungen ihnen der Umgang mit Lebensmitteln gesetzlich verboten ist und was sie unter Hygienegesichtspunkten beachten müssen. Sofern die Belehrung absolviert wurde, wird sie mit dem Gesundheitspass (rote Karte) bestätigt.
Wer braucht einen Gesundheitspass?
Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder Inverkehrbringen. Auch Helfer/innen, die im Bereich der Zubereitung und Verteilung von Nahrungsmitteln in einer Flüchtlingsunterkunft tätig werden wollen
Wie viel kostet ein Gesundheitspass?
20,- Euro
Alle Informationen, Hinweise & Angaben zur Terminfindung gibt es hier