Wir sind Ansprechpartner für:
- Leistungen für Pflege in vollstationären Einrichtungen
- Gewährung von weiteren Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt) bei gleichzeitigen Leistungen der Hilfe zur vollstationären Pflege
Wenn die Versorgung im eigenen häuslichen Bereich auch durch Hilfen Dritter nicht mehr sichergestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, entsprechende Hilfen im vollstationären Bereich in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass der medizinische Dienst der Krankenkassen eine dauerhafte Unterbringung in einem vollstationären Bereich für notwendig erachtet.