Wir erklären Ihnen mündlich und schriftlich gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), bei welchen Krankheitssymptomen Ihnen der Umgang mit Lebensmitteln per Gesetz verboten ist. Dies betrifft Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Diesem Personenkreis obliegt zum Schutz des Verbrauchers und zum eigenen Schutz ein hohes Maß an hygienischer Eigenverantwortung. Damit sichergestellt ist, dass durch den Verzehr von mit Krankheitserregern verunreinigten Lebensmitteln es nicht zu Lebensmittelinfektionen und -vergiftungen kommt.
Das Gesundheitsamt Mitte von Berlin ist vorrangig zuständig für die Bezirke:
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Mitte
- Pankow
- Reinickendorf
Die Lebensmittelpersonalberatung im Gesundheitsamt Mitte von Berlin ist zuständig für Schulen (Schülerpraktika), die in den zuvor benannten Bezirken liegen sowie für ehrenamtlich Tätige, die in diesen Bezirken tätig sind. Ehrenamtlich Tätige, die nachweislich im gesamten Stadtgebiet tätig sind, erhalten im Gesundheitsamt Mitte eine Belehrungsbescheinigung.