Eine Einwohnerfragestunde wird zu Beginn jeder Sitzung der BVV (17.30 Uhr) angeboten. Sie umfasst insgesamt 30 Minuten. Frageberechtigt sind alle Bürger*innen mit dem Wohnsitz im Bezirk.
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Bürger*innenbegehren/-entscheid
Alle wahlberechtigten Bürger*innen des Bezirks haben die Möglichkeit einen Antrag (Bürger*innenbegehren) an die BVV zu stellen. Ein Bürger*innenentscheid ist die Abstimmung der Bürger*innen über eine bezirkliche Angelegenheit.
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Einwohner*innenantrag
Mit dem Einwohner*innenantrag können Bürger*innen des Bezirks ab dem 16. Lebensjahr die BVV verpflichten, sich mit einem gewünschten Thema zu bezirklichen Angelegenheiten zu beschäftigen.
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Einwohner*innenversammlung
Bei einer Einwohner*innenversammlung werden wichtige Bezirksangelegenheiten besprochen. Die Einwohner*inne haben die Möglichkeit, schriftlich Fragen und Statements einzureichen.
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Eigaben & Beschwerden
Für Ideen, Hinweise, Lob, Kritik und Beschwerden an das Bezirksamt Mitte wenden Sie sich bitte an das “Impuls- und Beschwerdemanagement”.
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