Einwohner*innenantrag

 BVV -

Was ist ein Einwohner*innenantrag?

Mit dem Einwohner*innenantrag gem. §44 BezVG… können Bürger*innen des Bezirks ab dem 16. Lebensjahr die BVV verpflichten sich mit einem gewünschten Thema zu bezirklichen Angelegenheiten zu beschäftigen. Dieser führt nicht automatisch zu einem Bürger*innenbegehren/Bürger*innenentscheid.

Wie geht man bei einem Einwohner*innenantrag vor?

  1. Der Antrag ist schriftlich bei der BVV einzureichen und muss von drei Vertrauenspersonen unterzeichnet sein.
  2. Der Einwohner*innenantrag ist zulässig, wenn er von mindestens 1000 Einwohner*innen unterschrieben ist.
    Die Unterzeichnenden müssen neben Unterschrift auch Geburtsdatum, Vor- und Nachnamen, Wohnsitz mit Anschrift und den Tag der Unterschriftsleistung angeben. (Diese Eintragungen müssen fehlerfrei und zweifelsfrei zu erkennen sein, um als gültig zu gelten)
  3. Das Bezirksamt und die BVV entscheidet über die Zulässigkeit des Antrags unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten.