Was ist ein Bürger*innenbegehren/Bürger*innenentscheid? §45, §46, §47…
Alle wahlberechtigten Bürger*innen des Bezirks haben die Möglichkeit einen Antrag (Bürger*innenbegehren) an die BVV zu stellen. Werden ausreichend viele Unterschriften für diesen gesammelt, kann es in einem zweiten Schritt zu einem Bürger*innenentscheid kommen. Ein Bürger*innenentscheid ist die Abstimmung der Bürger*innen über eine bezirkliche Angelegenheit. Ziel ist es eine bereits beschlossene Maßnahme zu verhindern oder eine neue durchzusetzen.
(Beispiel für einen erfolgreichen Bürger*innenentscheid war der Flughafen Tempelhof als Weltkulturerbe in Tempelhof-Schöneberg)
Wie geht man bei einem Bürger*innenentscheid vor?
- Zunächst muss das Bezirksamt schriftlich informiert werden. Hierbei haben Sie Anspruch auf Beratung.
- Das Bürgerbegehren muss eine mit “Ja “ oder “Nein” zu entscheiden Frage stellen. Es müssen drei Vertrauenspersonen genannt werden, denen es erlaubt ist, die Unterzeichnenden zu vertreten.
- Das Bezirksamt leitet das Bürger*innenbegehren dann weiter. Es wird innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit entschieden.
- Auf einer Unterschriftenliste können sich all diejenigen Bürger*innen eintragen, die möchten, dass ein Bürger*innenentscheid stattfindet. (Diese Eintragungen müssen fehlerfrei und zweifelsfrei zu erkennen sein, um als gültig zu gelten.)
- In einem Bezirk sind 6000 bis 8000 Unterschriften zur Annahme erforderlich.
- Spätestens vier Monate nach der Entscheidung über das Zustandekommen können Bürger*innen dann zu den Abstimmungslokalen gehen und ihre Stimme abgeben. Ein Bürger*innenentscheid wird wie eine Wahl durchgeführt.
- Das Bezirksamt informiert die Bürger*innen des Bezirks über den Termin des Bürger*innenentscheids.