Kindschaftsrechtliche Vertretung und Beratung

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Wir beraten Sie zu unterschiedlichen rechtlichen Fragestellung. Hier finden Sie einen Überblick zu den Beratungsthemen.

Für die Beurkundung von Erklärungen wie der Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, oder Unterhaltsverpflichtung bitten wir Sie um vorherige Terminabsprache.

Sprechzeiten (nach vorheriger Absprache per E-Mail, oder Telefon):
Dienstag – 09:00 – 12:00 Uhr und Donnerstag – 14:00 – 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung

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Beistandschaften - Beratung

Die Beistandschaft berät und unterstützt bei der Vaterschaftsanerkennung und der Regelung des Kindesunterhaltes. Weitere Informationen

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Beurkundungen

Das Jugendamt bietet Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht sowie Unterhaltsverpflichtungen an. Weitere Informationen

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Sorgeregister - Bescheinigung

Das Jugendamt führt das Sorgeregister und erteilt daraus Auskünfte an die Sorgeberechtigte Person (Negativbescheinigungen). Weitere Informationen

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Vormundschaften und Pflegschaften

Das Familiengericht bestellt das Jugendamt zum Vormund oder zum Pfleger, wenn die Angelegenheiten der Personen- oder Vermögenssorge für ein Kind geregelt werden müssen. Weitere Informationen