Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und für das keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt, wird das Jugendamt hierüber vom Standesamt informiert. Es bietet daraufhin der Mutter zeitnah Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Der Mutter wird dabei ein persönliches Gespräch angeboten. Bei diesem Angebot informieren wir Sie über:
- die Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung,
- die Möglichkeiten, wie die Vaterschaft festgestellt werden kann,
- bei welchen Stellen ein Vaterschaftsanerkenntnis abgegeben werden kann,
- die Möglichkeit, die Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt beurkunden zu lassen,
- die Möglichkeit, eine Beistandschaft zu beantragen, sowie über die Rechtsfolgen einer solchen Beistandschaft und
- die Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge
Mehr Informationen hierzu finden Sie im Informations- und Downloadbereich.