Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung

Geldscheine und ein Stift liegen auf einem Wohngeldantrag

Eingeschränkte Erreichbarkeit

Durch ein erhöhtes Arbeitsaufkommen ist die regelmäßige telefonische Erreichbarkeit nur über das Bürgertelefon (115) gegeben. Diese Nummer ist ganztägig erreichbar.

Zur Vermeidung langer Wartezeiten sollte ein Termin vereinbart werden. Bitte senden Sie dazu eine Mail an TeamI.Sozialamt@ba-mh.berlin.de,TeamII.Sozialamt@ba-mh.berlin.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Hinweis: Im Team ist immer am Montag Telefonsprechstunde von 09:00 – 12:00 Uhr.

Vielen Dank.

  • Hinweis zum Erwerb Berlin-Ticket S ab 01.10.2024

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Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen oder Vermögen beschaffen können erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt. Weitere Informationen

Seniorenhände halten Geld und ein Portemonnaie

Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung tritt an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem III. Kapitel, wenn Personen ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Weitere Informationen

Stethoskop auf Akten liegend

Hilfen zur Gesundheit

Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind mit Wirkung vom 01.01.2004 alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger /innen leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt worden. Weitere Informationen

Schriftzug auf den Boden gesprüht kein Mensch ist illegal

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten. Weitere Informationen

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