Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) tritt an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn entweder aus Altersgründen nicht mehr erwartet werden kann, dass die materielle Notlage einer Person durch Ausübung einer Erwerbstätigkeit überwunden wird oder dies aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht möglich ist.
Die Grundsicherung wird in der Regel für 12 Monate gewährt.