Neben der Grundsicherung im Alter und Arbeitslosengeld II (ALG II) ist der Anspruch auf Lebensunterhalt eine der Säulen der sozialen Sicherung, die dazu dient, das Existenzminimum sicherzustellen. Seine gesetzliche Regelung erthält der Anspruch auf Lebensunterhalt aus dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), dort werden nicht nur die Leistungen an sich definiert, sondern auch, welche Personen beziehungsweise Personengruppen einen derartigen Anspruch besitzen. Generell hat jeder einen Anspruch auf Lebensunterhalt, der nicht in der Lage dazu ist, seinen Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln zu bestreiten und nachfolgende Voraussetzungen erfüllt.
Hilfe zum Lebensunterhalt
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Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung, Asylbewerberleistungsgesetz
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