Das Bezirkswappen (Wappenschild mit Mauerkrone unterliegt aufgrund von Rechtsvorschriften Verwendungseinschränkungen. Eine Abbildung ist jedermann zu künstlerischen, heraldischen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung erlaubt, sofern dies nicht in einer Weise oder unter Umständen geschieht, die dem Ansehen oder der Würde dieses Hoheitszeichens abträglich sind bzw. nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach dem Grundgesetz oder gegen gültige Rechtsvorschriften in der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Jeder andere als die oben ausdrücklich genannten Verwendungszwecke muss schriftlich beim Bezirksamt beantragt werden. Eine Verwendung zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken ist nicht genehmigungsfähig und damit ausgeschlossen.
Unzulässige Verwendungen ohne Vorliegen einer Genehmigung werden juristisch verfolgt und entsprechend geahndet.
Anträge auf Genehmigung der Verwendung des Bezirkswappens zu anderen als den oben genannten zulässigen Verwendungszwecken und/oder zur Übersendung einer farbigen DIN A4-Abbildung in den Farben Gelb/ Weiss richten Sie bitte
-mit verbindlicher Mitteilung des Verwendungszweckes,
-unter Beilegung eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlages in DIN A4/A5- Format (bei gewünschter Übersendung Wappenabbildung) an das Bezirksamt an folgende Postadresse:
„BA Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Büro des Bezirksbürgermeisters, 12591 Berlin“.
Die Übersendung einer farbigen Kopie des Bezirkswappens erfolgt nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten und addressierten Rückumschlages.