Drucksache - 1644/IX
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht auf dem Helene-Weigel-Platz mit Kennzeichnungen auf dem Boden darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Fußgängerzone handelt und Fahrzeuge jeglicher Art allenfalls nachrangig gestattet sind bzw. den Vorrang der Fußgänger*innen zu beachten haben. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2024 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV, mit vier Ja-Stimmen und zehn Nein-Stimmen, den Antrag abzulehnen. |
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