Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Do, 14.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Marzahn-Hellersdorf, Rathaussaal, Raum 201
Ort: Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Abstimmung über die Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollkontrolle der Sitzung vom 15.06.2017      
Ö 3  
Bericht des Bezirksamtes      
Ö 3.1  
Aktueller Stand der Auslastung ausschussrelevanter Haushaltstitel des laufenden Haushaltsjahres      
Ö 4  
Beratung zum Bezirkshaushaltsplan 2018/2019      
Ö 4.1  
Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/2019 des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf von Berlin (BA-Vorlage Nr. 0131/V)  
Enthält Anlagen
0428/VIII  
Ö 4.2  
Nachschiebeliste zum Bezirkshaushaltsplan 2018/2019 des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf von Berlin (BA-Vorlage Nr. 0151/V)  
Enthält Anlagen
0428/VIII-01  
Ö 4.3  
Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/2019 des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf von Berlin (BA-Vorlage Nr. 0131/V) hier: Frauensporthalle sichern und Konzept weiterentwickeln  
Enthält Anlagen
0428/VIII-02  
Ö 4.4  
Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/2019 des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf von Berlin (BA-Vorlage Nr. 0131/V) hier: Ausstattung der Pusteblume-Grundschule nach Sanierung  
Enthält Anlagen
0428/VIII-03  
Ö 4.5  
Für die Berliner Musikschulen: 20 Prozent sind 20 Prozent - anvisierte Festanstellungen müssen in den kommunalen Musikschulen der Berliner Bezirke ankommen; Bezirke und Land müssen Verantwortung übernehmen  
Enthält Anlagen
0461/VIII  
    14.09.2017 - Hauptausschuss
    Ö 4.5 - erledigt
   

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der AG Ressourcensteuerung für die Implementierung folgender Punkte einzusetzen:

1. 20 Prozent Festanstellungen - Berechnungsweg

Die Forderung nach „20 Prozent Festanstellungen in den kommunalen Musikschulen des Landes Berlin“ muss auf Grundlage eines fachlich nachvollziehbaren und aus Sicht der musikalischen Bildung logischen Rechenweges erschlossen werden. Dieser Rechenweg inkludiert neben den VzÄr den sogenannten Unterrichtsoutput u.a. die dazugehörigen Funktionsanteile und Sachkostenpauschalen (Ausstattung des Arbeitsplatzes o.Ä). Darüber hinaus muss von einer Berechnungsgrundlage ausgegangen werden, welche eine Musikschule arbeitsfähig und funktionstüchtig macht dazu zählen gemäß der „AG der Berliner Musikschulleitungen“ 14 Funktionsstellen (1 VzÄ Musikschulleitung, 1 VzÄ stellv. Musikschulleitung, 12 VzÄ Fachgruppenleitung, Zweigstellenleitungen, Koordinatoren o.Ä. Damit kommt man auf 184 VzÄ). Die Senatsverwaltung wird aufgefordert, den Bezirken 184 VzÄ zur Erreichung der 20 % Festanstellungen zuzuweisen.
 

2. Stellen aus dem zentralen Überhang (ZEP)

Die Senatsverwaltung wird aufgefordert, die im ZEP befindlichen Stellen in die regulären Haushalte der Musikschulen zu überführen.
 

3. Ausgleich der Defizite, welche über die Produktpreisgießkanne entstehen

Auf Grundlage des Berliner Zuweisungsprinzips "Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR)" erhalten die Musikschulen im Rahmen der durch die AG Ressourcensteuerung festgelegten Zuweisung von 3,7 Mio. für insgesamt nur 105 VZÄ in einigen Bezirken eine Unter- und in anderen Bezirken eine Überdeckung (Verlust von 1.4 Mio. Euro). Rechnet man die verschiedenen Unterdeckungen zusammen, entspricht das einer von den Verlierer-Bezirken auszugleichenden Gesamtsumme von Kosten für 41 VzÄ. Es muss sichergestellt werden, dass diese Ausgleiche wie von den Bezirken geplant stattfinden und keinesfalls auf Kosten des Unterrichtsoutputs gehen!
 

4. VzÄ-Zuweisung für die Musikschulen mit realistischem Personalkostendurchschnittssatz

Eine VzÄ-Zuweisung für Musikschulen kann nicht mit durchschnittlich 45.000 Euro  berechnet werden. Damit läge das VzÄ gemäß der Entgelt-Tabelle des öffentlichen Dienstes in Berlin bei einer E6. Dieser Wert ist lediglich der Durchschnittssatz, den die Bezirke für alle 1200 berlinweit neu hinzukommenden VZÄ angesetzt haben. Im gültigen Tarifvertrag für Musikschullehrer/-innen sind E9-11 Stellen vorgesehen. Die Entscheidung der Bezirke, einen sehr niedrigen Durchschnittssatz für alle 1200 neuen Stellen anzusetzen, darf nicht zu Lasten der 105 vorgesehenen VZÄr Musikschullehrer/-innen gehen.


Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, 
 

5. 20 % Festanstellungen ohne Unterrichtsreduktion

-          bis wann die Musikschule nach den bisher gültigen Vorgaben mit 20 % Festanstellungen ausgestattet werden könnte und welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, den Stellenplan schon ab 2018 entsprechend auszustatten, ohne dass eine Unterrichtsreduktion entsteht. Die Umwandlung von Honorar- in Personalmittel muss ohne Verlust im Unterrichtsoutput vollzogen werden;
 

6. Ausgleich des Personalkostendurchschnittssatzes für die kommunale Musikschule

-          ob und auf welche Weise  das finanzielle Risiko für die VzÄ-Unterdeckung (KLR und Personalkostendurchschnittssatz) selbst getragen werden kann, ohne dass dadurch die Senatsverwaltung für die Umsetzung der politischen Vorgabe aus der Verantwortung entlassen wird;
 

7. Ausgleich der zugewiesenen Unterdeckung

-          wie die durch das KLR-Prinzip entstehende Unterdeckung der VzÄ-Zuweisung in Zukunft ausgeglichen werden kann und dabei abzusichern, dass der Unterrichtsoutput auch in den Folgejahren nicht sinkt.

 

 

Schlilich wird dem Bezirksamt empfohlen, die Senatsverwaltung für Finanzen aufzufordern, dem Berechnungsweg des Landesmusikrats Berlin zu folgen und diesen als Berechnungsgrundlage für die 20 % Festanstellung der Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer zugrunde zu legen. 

   
    21.09.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 5 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Die BVV hat beschlossen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der AG Ressourcensteuerung für die Implementierung folgender Punkte einzusetzen:

1. 20 Prozent Festanstellungen - Berechnungsweg

Die Forderung nach „20 Prozent Festanstellungen in den kommunalen Musikschulen des Landes Berlin“ muss auf Grundlage eines fachlich nachvollziehbaren und aus Sicht der musikalischen Bildung logischen Rechenweges erschlossen werden. Dieser Rechenweg inkludiert neben den VzÄr den sogenannten Unterrichtsoutput u.a. die dazugehörigen Funktionsanteile und Sachkostenpauschalen (Ausstattung des Arbeitsplatzes o.Ä). Darüber hinaus muss von einer Berechnungsgrundlage ausgegangen werden, welche eine Musikschule arbeitsfähig und funktionstüchtig macht dazu zählen gemäß der „AG der Berliner Musikschulleitungen“ 14 Funktionsstellen (1 VzÄ Musikschulleitung, 1 VzÄ stellv. Musikschulleitung, 12 VzÄ Fachgruppenleitung, Zweigstellenleitungen, Koordinatoren o.Ä. Damit kommt man auf 184 VzÄ). Die Senatsverwaltung wird aufgefordert, den Bezirken 184 VzÄ zur Erreichung der 20 % Festanstellungen zuzuweisen.

2. Stellen aus dem zentralen Überhang (ZEP)

Die Senatsverwaltung wird aufgefordert, die im ZEP befindlichen Stellen in die regulären Haushalte der Musikschulen zu überführen.

3. Ausgleich der Defizite, welche über die Produktpreisgießkanne entstehen

Auf Grundlage des Berliner Zuweisungsprinzips "Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR)" erhalten die Musikschulen im Rahmen der durch die AG Ressourcensteuerung festgelegten Zuweisung von 3,7 Mio. für insgesamt nur 105 VZÄ in einigen Bezirken eine Unter- und in anderen Bezirken eine Überdeckung (Verlust von 1.4 Mio. Euro). Rechnet man die verschiedenen Unterdeckungen zusammen, entspricht das einer von den Verlierer-Bezirken auszugleichenden Gesamtsumme von Kosten für 41 VzÄ. Es muss sichergestellt werden, dass diese Ausgleiche wie von den Bezirken geplant stattfinden und keinesfalls auf Kosten des Unterrichtsoutputs gehen!

4. VzÄ-Zuweisung für die Musikschulen mit realistischem Personalkostendurchschnittssatz

Eine VzÄ-Zuweisung für Musikschulen kann nicht mit durchschnittlich 45.000 Euro  berechnet werden. Damit läge das VzÄ gemäß der Entgelt-Tabelle des öffentlichen Dienstes in Berlin bei einer E6. Dieser Wert ist lediglich der Durchschnittssatz, den die Bezirke für alle 1200 berlinweit neu hinzukommenden VZÄ angesetzt haben. Im gültigen Tarifvertrag für Musikschullehrer/-innen sind E9-11 Stellen vorgesehen. Die Entscheidung der Bezirke, einen sehr niedrigen Durchschnittssatz für alle 1200 neuen Stellen anzusetzen, darf nicht zu Lasten der 105 vorgesehenen VZÄr Musikschullehrer/-innen gehen.


Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht zu pfen, 

5. 20 % Festanstellungen ohne Unterrichtsreduktion

-          bis wann die Musikschule nach den bisher gültigen Vorgaben mit 20 % Festanstellungen ausgestattet werden könnte und welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, den Stellenplan schon ab 2018 entsprechend auszustatten, ohne dass eine Unterrichtsreduktion entsteht. Die Umwandlung von Honorar- in Personalmittel muss ohne Verlust im Unterrichtsoutput vollzogen werden;
 

6. Ausgleich des Personalkostendurchschnittssatzes für die kommunale Musikschule

-          ob und auf welche Weise  das finanzielle Risiko für die VzÄ-Unterdeckung (KLR und Personalkostendurchschnittssatz) selbst getragen werden kann, ohne dass dadurch die Senatsverwaltung für die Umsetzung der politischen Vorgabe aus der Verantwortung entlassen wird;
 

7. Ausgleich der zugewiesenen Unterdeckung

-          wie die durch das KLR-Prinzip entstehende Unterdeckung der VzÄ-Zuweisung in Zukunft ausgeglichen werden kann und dabei abzusichern, dass der Unterrichtsoutput auch in den Folgejahren nicht sinkt.

 

 

Schlilich wird dem Bezirksamt empfohlen, die Senatsverwaltung für Finanzen aufzufordern, dem Berechnungsweg des Landesmusikrats Berlin zu folgen und diesen als Berechnungsgrundlage für die 20 % Festanstellung der Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer zugrunde zu legen. 

   
    31.07.2019 - Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
    Ö 3.5 - 
   
Ö 4.6  
Enthält Anlagen
Ausschussantrag - Verstärkung der Honorarmittel im Bereich der Musikschule      
Ö 5     Vertagte Drucksachen      
Ö 5.1  
Entfristung der Stelle "Sachbearbeiter/in für kulturelle Bildung in der Jugendkunstschule"  
Enthält Anlagen
0255/VIII  
Ö 5.2  
Betrieb der Musikschule Marzahn-Hellersdorf auch im Jahr 2017 sicherstellen  
Enthält Anlagen
0331/VIII  
Ö 6     Überwiesene Drucksachen      
Ö 6.1  
Personalausstattung in der Volkshochschule (VHS) Marzahn-Hellersdorf optimieren  
Enthält Anlagen
0259/VIII  
Ö 6.2  
Finanzierung Neugestaltung der Hönower Weiherkette  
Enthält Anlagen
0347/VIII  
Ö 6.3  
Abschluss des Haushaltsjahres 2016 und Betrachtung der Auswirkungen der Basiskorrektur auf den Jahresabschluss 2016 (BA-Vorlage Nr. 0118/V)  
Enthält Anlagen
0393/VIII  
Ö 6.4  
Einwohner/innenversammlung zur IGA 2017 einberufen  
Enthält Anlagen
0411/VIII  
Ö 6.5  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2016 (BA-Vorlage Nr. 0152/V)  
Enthält Anlagen
0440/VIII  
Ö 7     Nachtrag      
Ö 7.1  
Sporthalle und zusätzliche Kapazitäten am Otto-Nagel-Gymnasium jetzt umsetzen  
Enthält Anlagen
0370/VIII  
Ö 7.2  
Grundschul- und Oberschulkapazitäten in Biesdorf jetzt zukunftsgerecht aufstellen  
Enthält Anlagen
0371/VIII  
Ö 7.3  
Facharztsituation verbessern - tragfähiges Konzept für ein kommunales medizinisches Versorgungszentrum erarbeiten  
Enthält Anlagen
0401/VIII  
Ö 7.4  
Barrierefreiheit für alle Wahllokale in Marzahn-Hellersdorf  
Enthält Anlagen
0417/VIII  
Ö 7.5  
Auszeichnungsveranstaltung „Vorbildliches Engagement für Integration" 2017  
Enthält Anlagen
0462/VIII  
Ö 8  
Tagesordnung für die nächste Sitzung      
Ö 9  
Sonstiges      
               
 
 

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