Auszug - Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/2019 des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf von Berlin (BA-Vorlage Nr. 0131/V) hier: Frauensporthalle sichern und Konzept weiterentwickeln  

 
 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Marzahn-Hellersdorf, Rathaussaal, Raum 201
Ort: Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin
0428/VIII-02 Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/2019 des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf von Berlin (BA-Vorlage Nr. 0131/V)
hier: Frauensporthalle sichern und Konzept weiterentwickeln
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0428/VIII
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für GleichstellungHauptausschuss
Verfasser:Glowatz, Tobias 
Drucksache-Art:AusschussantragMitteilung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Antrag wird ergänzt:

Zur Gegenfinanzierung werden 36.000,00 € aus dem Kapitel 4010 Titel 68425 in das Kapitel 3700 in den Titel 68406 umverteilt. Zum weiteren Ausgleich der Finanzierung wird das Bezirksamt ersucht bis zur BVV einen Vorschlag zu unterbreiten.“

 

Abstimmung:10 Ja/ Nein4 Enthaltungen

 

 

Die Fraktion der SPD beantragt, die zuvor getroffene Beschlussfassung dahingehend abzuändern, dass die Passage zur Gegenfinanzierung wie folgt gefasst wird:

Zur Gegenfinanzierung ist im Kapitel 4010 ‚Jugend der Titel 68425 ‚Zuschüsse für freie Jugendarbeit um 36.000,- € und im Kapitel 3702 ‚Oberschule der Titel 51801 ‚Mieten um 44.000,- € zu mindern. Diese Gegenfinanzierung gilt ausdrücklich nur für den Jahreshaushaltsplan 2018.“

 

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2017 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit zehn Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen.


Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, im Kapitel 3700, Titel 68406, zusätzlich 80.000 € pro Haushaltsjahr für die Sicherung des Projektes Frauensporthalle einzustellen. Diese Mittel sind vorläufig qualifiziert zu sperren.

Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV spätestens in ihrer Sitzung im November 2017 ein Konzept zum weiteren Betrieb der Frauensporthalle vorzulegen. Hierbei sind eine Neuverhandlung des Vertrages mit dem Träger, eine mögliche Neuausschreibung der Betreiberschaft sowie eine Weiterentwicklung des Angebotes zu prüfen.

Nach Vorlage und Beratung des Konzeptes wird die BVV über eine Aufhebung der Sperre entscheiden.

 

Zur Gegenfinanzierung ist im Kapitel 4010 ‚Jugend der Titel 68425 ‚Zuschüsse für freie Jugendarbeit um 36.000,- € und im Kapitel 3702 ‚Oberschule der Titel 51801 ‚Mieten um 44.000,- € zu mindern. Diese Gegenfinanzierung gilt ausdrücklich nur für den Jahreshaushaltsplan 2018.


 
 

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