Auszug - Ausschussantrag - Verstärkung der Honorarmittel im Bereich der Musikschule  

 
 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Marzahn-Hellersdorf, Rathaussaal, Raum 201
Ort: Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die fachliche Stellungnahme der Abteilung Weiterbildung, Kultur, Soziales und Facility Management (Anlage) zur Verstärkung der Honorarmittel im Bereich der Musikschule im Haushaltsplan umzusetzen.

 

Begründung:

Der Ausschuss für Kultur und Weiterbildung wies in seiner Stellungnahme zu DS 0428/VIII darauf hin, dass sowohl die Personalausstattung als auch der nicht ausreichende Ansatz im Planentwurf für Honorarmittel der Musikschule entweder durch eine erhöhte Mittelzuweisung zu beschließen ist oder, falls das nicht erfolgt, die Unterdeckung in der laufenden Haushaltswirtschaft auszugleichen ist.

 

Abstimmungsergebnis:11 Ja-Stimmen4 Enthaltungen

 

 

Anlage

 

Positionierung zur Stellungnahme des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung

Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme zum Haushaltsplanentwurf 2018/19 durch den Ausschuss für Kultur und Weiterbildung hinsichtlich des nicht auskömmlichen Planansatzes im Titel Aufwendungen für freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Kapitel Musikschule (benannter Fehlbetrag in Höhe von 192.000 Euro) wurden nochmals innerhalb der Abteilung Weiterbildung, Kultur, Soziales und Facility Management Möglichkeiten eines Ausgleichs geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung wird vorgeschlagen, eine Teilsumme in Höhe von insgesamt 122.000 € durch Minderung div. Planansätze im Bereich Facility Management sowie durch eine Erhöhung des bisherigen Ansatzes der Einnahmen aus Entgelten für Instrumental- und Vokalunterricht im Kapitel Musikschule auszugleichen (siehe Anlage - Aufstellung kapitel- und titelseitige Untersetzung).

Sollte ein Ausgleich des darüber hinaus bestehenden Fehlbetrages in Höhe von 70.000 Euro im Rahmen der Diskussion zur Haushaltsplanung nicht möglich sein, wird aus derzeitiger Sicht nur die
glichkeit eines ggf. abteilungsübergreifenden Ausgleichs im Rahmen der Haushaltsplandurchführung gesehen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:Nein-Stimmen:Enthaltungen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorschläge Ausgleich einer Teilsumme Defizit in der Musikschule (39 KB) PDF-Dokument (46 KB)    

 
 

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