An wen kann ich mich wenden?

Bildausschnitt mit zwei Rollstuhlfahrern am linken und rechten Bildrand

Der Teilhabefachdienst in Ihrem Bezirk berät Sie zu allen Teilhabeleistungen und unterstützt Sie bei der Antragstellung. Zuständigkeiten

Im Bereich der Leistungskoordination wird Ihr Antrag geprüft und beschieden. Hier erfolgt auch die finanzielle Abwicklung der Leistungen der Eingliederungshilfe.

Sprechzeiten der Leistungskoordination:
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr

E-Mail: Teilhabesoz@ba-mh.berlin.de

Die Teilhabeplanung stellt die Bedarfe der leistungsberechtigten Person fest, erfasst diese in dem Teilhabeinstrument Berlin (TIB) und findet später passgenaue Leistungen für diese Bedarfe.

E-Mail: THFD-THP.Sozialamt@ba-mh.berlin.de

Für Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige (sofern die Volljährigen Jugendhilfe oder Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung erhalten) liegt die Zuständigkeit beim Jugendamt.

Ergänzend können Sie sich auch an Beratungsstellen wenden, insbesondere an die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).
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