Wenn ihr Kind eine körperliche oder geistige Behinderung hat und in seinem Alltag auf Hindernisse stößt, die es ohne die Behinderung nicht hätte, müssen Sie nicht alleine die Hindernisse überwinden. Ihr Kind hat die Möglichkeit, zusätzlich Hilfe zu erhalten, um seinem Alter entsprechend selbständiger zu werden.
Folgende Leistungen können beispielsweise beantragt werden:
Leistungen zur Sozialen Teilhabe
… sollen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern.
Die Leistungen sind vielfältig und reichen etwa von einer
Assistenz im Freizeitbereich („Einzelfallhilfe“) über heilpädagogischen Hilfen bis hin zur Hilfe in einer speziellen Wohngruppe.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
… sollen dem jungen Menschen eine seinen Fähigkeiten und Leistungen entsprechende Schulbildung und ggf. schulische/hochschulische Aus- und Weiterbildung für einen Beruf ermöglichen.
Zu dieser Leistungsgruppe gehört beispielsweise schulunterstützende Einzelfallhilfe (Schulassistenz), Hilfsmittel (z.B. Talker) oder (Gebärden-) Sprachdolmetscher.
Für Berliner Kinder und Jugendliche, die im Schulalltag ergänzende Pflege und Hilfe benötigen gibt es in Berlin die sogenannten Schulhelfer. Schulhelfer werden durch die Schule organisiert. Hierzu müssen Eltern mit der Schule und dem Schulpsychologisches und inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum in den Austausch gehen (9. Infobrief | März 2021) hier: SIBUZ Marzahn-Hellersdorf
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
… sollen eine Beeinträchtigung abwenden, beseitigen, mindern, ausgleichen und eine Verschlimmerung verhüten. Ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen gehören beispielsweise zu dieser Leistungsgruppe.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
… sollen die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Eignung und Neigung des jungen Menschen entsprechende Beschäftigung fördern. Dies kann etwa der Besuch des Arbeitsbereiches einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sein.
Zeigt sich, dass ein Kind Hilfen von anderen Rehabilitationsträgern (z.B. der Krankenkasse, der Unfallversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit) erhalten kann, wird der Teilhabefachdienst darauf hinweisen und diese Stellen mit einbeziehen. Zudem können beim Teilhabefachdienst auch andere staatliche Hilfen beantragt werden, z.B.
- Hilfe zur Pflege nach SGB XII
- Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz* für Kinder und Jugendliche mit einer wesentlichen Hör- oder Sehbehinderung oder wegen Taub- bzw. Blindheit
Die Leistungen werden teils unabhängig und teils abhängig vom eigenen bzw. dem Einkommen und Vermögen der Eltern erbracht.