Beschluss:
Für die folgenden Schulstandorte werden zur Gewährleistung der Versorgung der altersadäquaten Wohnbevölkerung des Bezirks Lichtenberg Einzugsbereiche festgesetzt (siehe Anlage), um die betreffenden Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten sonderpädagogischen Förder- und Betreuungsbedarf vorrangig aufnehmen zu können.
11S02 Schule am Fennpfuhl Alfred-Jung-Str. 19, 10369 Berlin
11S04 Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule Erich-Kurz-Str. 6-10, 10319 Berlin
11S06 Selma-Lagerlöf-Schule Rüdiger Str. 76, 10365 Berlin
11S07 Carl-von-Linné-Schule Paul-Junius-Str. 15, 10367 Berlin
11S08 Schule Am Breiten Luch Am Breiten Luch 19, 13053 Berlin
11S12 Nils-Holgersson-Schule Otto-Marquardt-Str. 12-14, 10369 Berlin
Bezüglich der 11S07 Carl-von-Linné-Schule ist darauf hinzuweisen, dass diese Schule im regionalen Verbund solche Schülerinnen und Schüler versorgt, die in den angrenzenden Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick und Friedrichshain-Kreuzberg auf Grund fehlender Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Körperliche-motoirische Entwicklung“ nicht versorgt werden können.