Auszug - Festlegung von Einzugsbereichen an den Lichtenberger Schulen mit sonderpädagogi-schen Förderbedarf (BSN 11S02, 11S04, 11S06, 11S07, 11S08, 11S12) ab dem Schuljahr 2022/23 (allein beratend)  

 
 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport
TOP: Ö 8.2
Gremium: Schule und Sport Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 03.03.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:06 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: - Videokonferenz -
Ort:
DS/0124/IX Festlegung von Einzugsbereichen an den Lichtenberger Schulen mit sonderpädagogi-schen Förderbedarf (BSN 11S02, 11S04, 11S06, 11S07, 11S08, 11S12) ab dem Schuljahr 2022/23
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtSchule und Sport
Verfasser:BzStRin SchSpoFM 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss Schule und Sport empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 0124/IX:

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:

Für die folgenden Schulstandorte sollen zur Gewährleistung der Versorgung der altersadäquaten Wohnbevölkerung des Bezirks Lichtenberg Einzugsbereiche festgesetzt werden (siehe Anlage), um die betreffenden Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten sonderpädagogischen Förder- und Betreuungsbedarf vorrangig aufnehmen zu können.

11S02 Schule am Fennpfuhl     Alfred-Jung-Str. 19, 10369 Berlin

11S04 Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule  Erich-Kurz-Str. 6-10, 10319 Berlin

11S06 Selma-Lagerlöf-Schule    Rüdiger Str. 76, 10365 Berlin

11S07 Carl-von-Linné-Schule                 Paul-Junius-Str. 15, 10367 Berlin

11S08 Schule Am Breiten Luch   Am Breiten Luch 19, 13053 Berlin

11S12 Nils-Holgersson-Schule   Otto-Marquardt-Str. 12-14, 10369 Berlin

Bezüglich der 11S07 Carl-von-Linné-Schule ist darauf hinzuweisen, dass diese Schule im regionalen Verbund solche Schülerinnen und Schüler versorgt, die in den angrenzenden Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick und Friedrichshain-Kreuzberg auf Grund fehlender Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Körperliche-motoirische Entwicklung“ nicht versorgt werden können.

 

Begründung

Der Ausschuss wurde vom Bezirksamt über die Inhalte der Drucksache informiert und hatte die Möglichkeit zu Rückfragen. Die Drucksache wird der Bezirksverordnetenversammlung einstimmig zur Annahme empfohlen.

 

Begründung der Dringlichkeit

Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem Anmeldezeitraum und damit verbundenen Fristen.

 

Abstimmungsergebnis Beschlussempfehlung: 14 – 0 – 0 (Ja – Nein – Enthaltung)

Abstimmungsergebnis Dringlichkeit: 14 – 0 – 0 (Ja – Nein – Enthaltung)

 

 

Ausdruck vom: 28/04/2022

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